Green Card: Heirat mit Amerikanern
Green Card durch Heirat mit Amerikanern
"Heiraten Sie eine/n Amerikaner/in, wenn Sie legal in den USA leben und arbeiten möchten." Fragt man nach dem einfachsten Weg in die Vereinigten Staaten auszuwandern, erhält man häufig diese Antwort. Stimmt, doch nicht jeder, der nach Amerika auswandern möchte, findet einen geeigneten amerikanischen Partner. Das bedeutet, man muss einen anderen Weg einschlagen, um sich seinen Traum vom "Auswandern nach Amerika" zu erfüllen. Peter Jürgen Jaensch, Einwanderungsanwalt in Sarasota, erläutert den "Weg zur Green Card" nach der Heirat mit Amerikanern und bei Familienbürgschaften.
Familienvereinigung wird von der amerikanischen Regierung seit jeher als wichtig anerkannt, was in der Einwanderungsgesetzgebung auch zum Ausdruck kommt. Dies wird deutlich in der hohen Anzahl der in dieser Kategorie zur Verfügung stehenden möglichen Visen. Dennoch gibt es Kritik, die zum Ausdruck bringt, dass die Gesetze der Vereinigung von Familienmitgliedern in den USA noch zu limitiert sind. Nachstehend geben wir allgemeine Informationen über die amerikanische Einwanderung, hauptsächlich im Bereich "Familienbürgschaft". Spezielle Angelegenheiten sollten mit einem qualifizierten Einwanderungsanwalt besprochen werden.
Qualifiziert für Familienvereinigung und Einwanderungsvisen (so genannte Green Card) und die amerikanische Staatsbürgerschaft sind folgende:
* Ehepartner von amerikanischen Staatsbürgern und Greencard-Besitzern
* Eltern von amerikanischen Staatsbürgern, die älter als 21 Jahre sind
* Geschwister von Amerikanern, die älter als 21 Jahre sind
Es stehen jedoch nicht genügend Visen zu Verfügung, um alle qualifizierten Familienmitglieder sofort einwandern zu lassen. Nur "nahe Verwandte" unterliegen keinen Visumseinschränkungen. Dies sind Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von amerikanischen Staatsbürgern (lebend oder verstorben). Familien-Anträge und Greencard-Anträge können sofort beantragt werden, ohne auf die Greencard-Verfügbarkeit warten zu müssen. Der Ehepartner oder das Kind des "nahen Verwandten" qualifiziert sich allerdings nicht für diese Kategorie.
Andere qualifizierte Verwandte zählen zu bestimmten "Vorzugskategorien". Jede "Vorzugskategorie" erhält jährliche Visumsquoten, deren Anzahl abhängig ist von den Greencard-Anträgen der Familienkategorien. Jedes Jahr sind zirka 480000 Greencards verfügbar, die in vier Vorzugskategorien aufgeteilt werden.
Die erste Kategorie ist bestimmt für ledige Söhne und Töchter amerikanischer Staatsbürger, die über 21 Jahre alt sind. Die Wartezeit für eine Greencard in dieser Kategorie beträgt momentan etwa 20 Monate.
Der zweiten Kategorie zugehörig sind Ehepartner, minderjährige Kinder und ledige erwachsene Söhne und Töchter von Greencard-Besitzern. Die Wartezeit beträgt zirka 54 Monate. Ehepartner und erwachsene Kinder müssen länger als sieben Jahre warten.
Die dritte Kategorie ist für verheiratete Söhne und Töchter von US-Bürgern, die Wartezeit hier beträgt ungefähr 56 Monate.
Die vierte Kategorie ist bestimmt für Geschwister von amerikanischen Staatsbürgern, die über 21 Jahre alt sind. Diese Kategorie verzeichnet die längste Wartezeit (über elf Jahre), da ein hoher Andrang besteht und nicht genügend Greencards zur Verfügung gestellt werden. Diese Familienanträge können bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Man bekommt danach ein "Prioritätsdatum". Der Verwandte kann den Greencard-Antrag stellen, sobald das Prioritätsdatum erreicht ist. Greencards werden dann nach einer chronologischen Aufstellung in Bezug auf das Prioritätsdatum ausgestellt. Der Antrag kann entweder bei der US-Einwanderungsbehörde oder beim amerikanischen Konsulat gestellt werden, abhängig vom Wohnort des Antragstellers. Für Verwandte, die in den USA leben: Die Bearbeitungszeit des Konsulats ist meistens kürzer als die der Einwanderungsbehörde. Das Warten auf die Greencard in den USA kann zwischen 12 und 18 Monaten dauern, 4 bis 6 Monate beim Konsulat. Ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung kann zusammen mit dem Greencard-Antrag ausgefüllt werden. Die Genehmigung dauert normalerweise zwischen drei und vier Monate.
Häufig wird falsch interpretiert, dass sich ein Verwandter mit genehmigtem Familienantrag und einem Prioritätsdatum legal in den Vereinigten Staaten aufhalten kann. Dies gilt nur, wenn die Greencard beantragt wurde, nach Erteilung des Prioritätsdatums. Es kommt zu vielen Verwirrungen bei den Begriffen "Ehepartner, Kinder, Eltern und Heirat". Was geschieht eigentlich, wenn eine Scheidung nach der Heirat mit einem Amerikaner oder Greencard-Besitzer eingereicht wird? Leider können wir in diesem Artikel nicht auf alle Details und Variationen des Einwanderungsgesetzes eingehen, sondern nachfolgend nur allgemein gültige Informationen geben.
Außerehelich geborene Kinder qualifizieren sich, wenn eine wirkliche Eltern-Kind-Beziehung besteht. Stiefkinder qualifizieren sich, wenn die Eltern geheiratet haben, bevor das Kind 18 Jahre alt war. Ein adoptiertes Kind muss unter 16 Jahre alt sein. Im Gegenteil zur allgemeinen Annahme kann sich ein Erwachsener, der von einem Amerikaner adoptiert wird, nicht für die Greencard qualifizieren.
Einen Amerikaner oder einen Greencard-Besitzer zu heiraten, ist natürlich der am häufigsten gewählte Weg, an eine Greencard zu gelangen. Waren die Partner schon verheiratet, müssen sie ihre Scheidung nachweisen. Die Heirat soll nicht dem alleinigen Zweck der Erlangung der Greencard dienen. Sollten sich die Ehepartner vor dem ersten Interview trennen oder scheiden lassen, lehnt die US-Einwanderungsbehörde normalerweise den Antrag ab, es sei denn der Ausländer kann Misshandlung seitens des Ehepartners nachweisen. Beim Interview entscheidet die Einwanderungsbehörde, ob die Ehe aufrichtig ist. Meist werden keine sehr persönlichen Fragen gestellt und die Greencard wird für zwei Jahre genehmigt. Vor dem Ablauf der zwei Jahre muss das Paar einen gemeinsamen Antrag zur Aufhebung des zeitlich begrenzten Status stellen. Die Ehepartner müssen nachweisen, dass die Ehe rechtlich besteht und Dokumente, wie z. B. Steuererklärungen, Mietverträge, gemeinsames Bankkonto, Familienbilder, Briefe von Freunden und ihrer Familie müssen vorliegen. Wenn die eingereichten Informationen die Einwanderungsbehörde zufrieden stellen, wird höchstwahrscheinlich kein zweites Interview stattfinden.
Sollte das Paar geschieden sein oder der amerikanische Ehepartner seine Hilfe verweigern, ist es dennoch möglich, sich zu qualifizieren. Aufgrund einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren besteht die Möglichkeit für befristete Greencard-Besitzer die permanente "grüne Karte" direkt beantragen zu können.
Es muss bewiesen werden, dass die Ehe ehrlich geschlossen wurde, nicht nur für den Erhalt der Greencard. Dies ist meistens dann möglich, wenn man Beweise für gemeinsame Besitztümer vorlegen kann, wie zum Beispiel gemeinsame Kreditkarten, Telefonrechnungen, Mietverträge, Autoversicherungen, eidesstattliche Erklärungen. In vielen Fällen lädt die Einwanderungsbehörde den Antragsteller zu einem Interview ein, ehe die dauerhafte Greencard bewilligt wird. Wenn eine Scheidung nach dem Erhalt der Greencard vollzogen wird, ist der Ausländer nicht verpflichtet die Einwanderungsbehörde zu benachrichtigen, die Aufenthaltsgenehmigung ist von Dauer. Wenn der amerikanische Partner vor dem Interview oder ehe die permanente Greencard beantragt wird stirbt, ist der Ausländer dennoch berechtigt den Antrag aufrechtzuerhalten.
Bei Heirat eines Greencard-Besitzers wird dem Ausländer die Greencard nicht sofort zugesichert, wie bereits erklärt, da die Wartezeit derzeit über vier Jahre beträgt. Eine Heirat verhindert keine Ausweisung aus den Vereinigten Staaten bei illegalem Aufenthalt, falls die Einwanderungsbehörde davon erfährt. Dennoch, liegt das Prioritätsdatum vor und die Greencard wurde beantragt, wird die Einwanderungsbehörde die Aushändigung der Greencard normalerweise nicht ablehnen, auch wenn der Antragsteller illegal und ohne Papiere in den USA gearbeitet hat; jedoch muss der Antragsteller erneut legal in die USA einreisen.
Kürzlich wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das bestimmten Ausländern, die sich illegal in den USA aufhalten, erlaubt, eine Greencard zu beantragen. Sie müssen jedoch eine Geldstrafe von 1000 US-$ an die Regierung zahlen. Zum Schluss muss der amerikanische Staatsbürger, der den Greencard-Antrag sponsert, eine eidesstattliche Erklärung abgeben, die die Unterstützung für den ausländischen Ehepartner und für dessen Kinder garantiert. Der amerikanische Staatsbürger muss ein jährliches Einkommen von mindestens 14 062 US-$ für eine zweiköpfige Familie vorweisen und über 21 000 US-$ für eine vierköpfige Familie. Vermögen kann teilweise mit einbezogen werden, sollte das Einkommen nicht ausreichen. Steuererklärungen und Arbeitsbestätigungen sind vorzulegen. Besitzt der amerikanische Staatsbürger das geforderte Einkommen oder Vermögen nicht, kann eine andere Person für die finanzielle Unterstützung bürgen.
source: florida sun