I-94: MÖGLICHE KONSEQUENZEN BEI FALSCHAUSSTELLUNG
Alle Einreise- und Ausreisedaten für Nicht-Amerikaner werden in dem sogenannten I-94 erfasst. Ab und zu kommt es jedoch vor, dass die im Pass und elektronisch vermerkten I-94 Daten nicht dem ausgestellten Visum bzw. Einreisezweck entsprechen.
I-94 |
Alle Einreise- und Ausreisedaten für Nicht-Amerikaner werden in dem sogenannten I-94 erfasst. Ab und zu kommt es jedoch vor, dass die im Pass und elektronisch vermerkten I-94 Daten nicht dem ausgestellten Visum bzw. Einreisezweck entsprechen.
Bei der Einreise in die USA werden die I-94 Daten per Stempel im Pass und seit 2013 parallel elektronisch vermerkt. Neben dem vollen Namen, der Reisepassnummer und dem Geburtsdatum wird vermerkt, unter welchem Status die Person eingereist ist (z. B. Tourist, Geschäftsreisender oder Arbeitnehmer). Außerdem wird das Einreisedatum und das Datum, an dem die Person spätestens die USA verlassen muss, erfasst.
Die I-94 Bestimmungen für die gängigsten Einreisezwecke lauten wie folgt:
Einreisezweck
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Vermerk "Class of Admission"
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Dauer des genehmigten Aufenthaltes ab Einreise
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Tourist
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WT (Waiver Tourist)
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90 Tage
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Business mit ESTA
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WB (Waiver Business)
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90 Tage
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Business mit Visum
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B (Geschäftsreisenvisum)
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180 Tage
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E-1/E-2 Arbeitsvisum
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E-1/E-2 (Arbeitsvisum)
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2 Jahre
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Es kann vorkommen, dass Personen mit einem E-Visum z. B. irrtümlicherweise einen "WT" (Tourist) Vermerk statt einen "E-1" oder "E-2" (Arbeitsvisum) Vermerk erhalten. Dies hat zur Folge, dass die Länge des genehmigten Aufenthalts statt 2 Jahre nur 90 Tage beträgt. Zudem könnte die Person, die fälschlicherweise mit Touristenstatus hinterlegt wurde, weder eine Social Security Number (SSN) noch einen Führerschein beantragen.
Das gleiche gilt für Ehepartner von E-Visuminhabern, die auf Touristenbasis (WT) statt mit "E-1" bzw. "E-2" im I-94 System hinterlegt wurden. Sie können auf diesem Status bedauerlicherweise weder Sozialversicherungsnummer, Führerschein noch eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (EAD) beantragen.
Um diese negativen Konsequenzen von vornherein auszuschließen, raten wir allen Personen, die mit einem Visum in die USA reisen, bereits vor Ort , d. h. am amerikanischen Einreiseflughafen, die Angaben auf dem I-94 Stempel genau zu überprüfen. Wenn Reisende den Irrtum noch am Flughafen feststellen, können sie sich unmittelbar an den US-Grenzbeamten (CPB Officer) wenden und um Korrektur bitten. Somit würde der Reisende mit korrigierten Daten die jeweiligen ihm zustehenden Privilegien – wie SSN, Führerschein und EAD – beantragen können.
Wenn USA-Reisende erst einige Tage später bemerken, dass ihr I-94 fehlerhaft ausgestellt wurde, ist es sehr kompliziert, diesen Status abändern zu lassen. Die betreffende Person müsste sich in ein Büro der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP Office) begeben und den Fall mit allen relevanten Unterlagen vorlegen. Ob die I-94 Informationen zu diesem Zeitpunkt korrigiert werden können, liegt allein im Ermessen der CBP.
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