Green Card durch Heirat mit Amerikanern
update May 31, 2012
Der sicherste und schnellste Weg zum Visa / Greencard ist die Heirat eines Amerikaners.
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USA Amerikaner heiraten - Greencard |
Über die Heirat eines US-Bürgers kann man eine GreenCard erhalten. Hierbei sind folgende Varianten zu unterscheiden:
Beabsichtigte Heirat in den USA
Wer mit der Absicht, eine(n) US-Bürger(in) zu heiraten, in die USA einreisen möchte, muß vorher ein K1-Verlobtenvisum beantragen. Nach Einreise in die USA mit dem K1-Visum müssen Sie innerhalb von 90 Tagen heiraten. Nach erfolgter Eheschließung beantragen Sie die Umwandlung Ihres Visum-Status in eine GreenCard.
Heirat innerhalb der USA
Sie halten sich mit einem gültigen Nichteinwanderungsvisum in den USA auf und heiraten einen US-Bürger:
Ihr US-Partner reicht für Sie eine Petition beim US CIS ein. Nach Bewilligung der Petition beantragen Sie die Umwandlung Ihres Visum-Status in eine GreenCard.
Heirat außerhalb der USA
1)
Sie haben außerhalb der USA geheiratet und Ihr US-Partner ist ohne Sie in die USA zurückgekehrt:
Ihr US-Partner reicht eine Petition beim US CIS ein. Nach Bewilligung der Petition wird das für Sie zuständige US-Konsulat benachrichtigt, welches Ihnen nach einem Interview ein Einreisevisum (in der Regel eine vorläufige GreenCard) ausstellt.
2)
Sie haben außerhalb der USA geheiratet und möchten beide gemeinsam in die USA einreisen:
Ihr US-Partner reicht eine Petition beim zuständigen US-Konsulat ein, welches Ihnen nach Bewilligung der Petition und einem Interview ein Einreisevisum ausstellt. Nach Einreise in die USA wird dann beim US CIS die Green Card beantragt.
Formale Eheschließung ( Standesamt in USA )
Mindestalter
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Das Alter ist auf Verlangen durch Geburtsurkunde und Reisepass nachzuweisen. Verlobte unter 18 Jahren bedürfen einer gerichtlich bestätigten Zustimmung der Eltern oder des Vormunds zu ihrer Eheschließung.
Heiratserlaubnis
Die Verlobten müssen gemeinsam mit Altersnachweis oder Reisepass (möglichst auch Geburtsurkunde) und ggf. rechtskräftigem Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten im Büro für Heiratsgenehmigungen (Marriage License Bureau) einer Stadt (City) oder eines Landkreises (County) erscheinen. Alle Dokumente müssen in englisher Sprache bzw. mit englisher Übersetzung vorgelegt werden. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Die Gebühr für die Heiratserlaubnis beträgt in Los Angeles ca. 90,-- US-$; sie hat 90 Tage Gültigkeit und kann überall in Kalifornien verwendet werden. Der Antrag auf Erteilung einer Heiratserlaubnis wird im Regelfall am gleichen Tag bearbeitet.
Eheschließung
Die Ehe kann aufgrund der Heiratserlaubnis (Marriage License) von einem Friedensrichter, Richter eines Gerichts, Stadtrichter, einem Bürgermeister oder einem hierzu befugten Geistlichen geschlossen werden. Die Eheschließung muss in Gegenwart von einem oder mehreren Zeugen erfolgen; zivile und religiöse Trauungen haben in Kalifornien gleiche Rechtskraft. Wenn die Erfordernisse erfüllt sind, besteht praktisch keine Wartezeit.
Die Ausstellung von Heiratserlaubnissen für bzw. die Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts ist in Kalifornien derzeit nicht möglich. Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien hat jedoch 2008 ein Gesetz, das Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern untersagte, für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde noch Ende 2008 in einer Volksabstimmung die kalifornische Verfassung um einen Zusatz ergänzt, der wiederum Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verbot (Proposition 8). 2010 nahm ein kalifornisches Gericht an, dieser Zusatz verstoße gegen die Bundesverfassung. Das Verfahren wurde jedoch bis zur endgültigen Klärung dieser Frage in höherer Instanz ausgesetzt.
Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung
Die nach kalifornischem Recht geschlossene Ehe hat auch in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Voraussetzungen sind allerdings, dass a) beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Kalifornien geschlossen wurde.
Bei der Anerkennung der Heiratsurkunde durch deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsurkunde ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Diese “Certified Copy of the Marriage Certificate“ muss erst beim "County Recorder" des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erstellt wurde, gegen eine Gebühr von 14,-- US $ beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Übereinkommens, dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte “Apostille“ (Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen. In Kalifornien wird die Apostille durch den Secretary of State erteilt.
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