Reisen:Auswandern ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten
Die Vereinigten Staaten sind das Land der endlosen Weiten und der pulsierenden Städte, der weltbewegenden Ideenschmieden und eines unbefangenen Lebensgefühls, wie man es wohl nur dort findet. Gründe in die USA auszuwandern gibt es zahlreiche. Sicher ist jedoch auch: Wer sich für längere Zeit in den Staaten aufhalten möchte, um dort ein völlig neues Leben zu beginnen, an einer der berühmten amerikanischen Universitäten zu studieren, beruflich neue Wege zu gehen oder einfach nur den „American Way of Live" zu leben, braucht eine der begehrten unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigungen. Diese werden dann obligatorisch, wenn der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern soll. Wie man ein solches Visum bekommt, und welche Voraussetzungen für einen Antrag auf dauerhaftes Bleiberecht vonnöten sind, erfahren Sie im Folgenden.
Der Weg zum unbegrenzten Visum
- Das "Verlobten-Visum" – Eine gängige, aber in den letzten Jahren aufgrund von Betrugsfällen in Missgunst gefallene Methode, um an eine der beliebten Aufenthaltsgenehmigungen zu gelangen, ist die Verlobung mit einem US-Bürger. Natürlich sind US-Amerikanern in der Wahl ihrer Ehepartner keine Grenzen gesetzt. Dem zukünftigen Partner wird eine dauerhafte Einreise in die USA gestattet, sobald der Antrag dafür auf US-amerikanischem Staatsgebiet gestellt wurde. Diplomatische Vertretungen im Ausland werden die Anträge hingegen nicht annehmen. Zudem muss die Eheschließung dann binnen 90 Tagen nach Einreise des nicht US-amerikanischen Partners erfolgen, und es dürfen keine rechtlichen Gründe gegen die Hochzeit sprechen.
- Der Antrag auf Familinennachzug – US-Bürgern, die Verwandte im Ausland haben, räumt die US-Einwanderungsbehörde das Recht der Familienzusammenführung ein. Ein Familiennachzug bedeutet, dass im Ausland lebenden Familienmitgliedern wie Eltern oder minderjährigen Kindern gestattet wird, ihren Verwandten in den USA nachzuziehen.Laut der Diplomatischen Vertretung der USA ist die einzige Voraussetzung für eine solche Zusammenführung, dass der bereits in den USA lebende Verwandte das 21. Lebensjahr erreicht hat. Neben Eltern und Kindern haben auch unverheiratete Brüder und Schwestern sowie Hinterbliebene ein Recht auf Familiennachzug. Die Zahl der jährlich ihm Rahmen der Familienzusammenführung ausgestellten Visa ist zahlenmäßig jedoch stark begrenzt. Bewerber müssen sich hier auf lange Wartezeiten einstellen.
- Die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses – Auch wer in den USA arbeiten möchte, hat das Recht auf einen unbegrenzten Aufenthalt. Hier stellt ein bereits in Deutschland in die Wege geleiteter Arbeitsvertrag die Eintrittskarte in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten dar. Hochspezialisierte Facharbeiter und Akademiker werden auch in den USA mit Kusshand empfangen. Doch die Zahl der aus Berufsgründen beantragten Visa ist stark limitiert. Ein hoher Bildungsgrad kann aber mitunter zu einer Vorzugsbehandlung führen.Auch Unternehmer sind laut Diplomatischer Vertretung in den USA willkommen, wenn sie das nötige Startkapital von 50.000 US-Dollar mitbringen und mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen