Die Fallstricke für den Ruhestand im Ausland
Karl Heinz Lübkemann hat sich ein Haus an der spanischen Costa Blanca zugelegt. 95 Quadratmeter Wohnfläche, 600 Meter zum Strand. Hier verbringt der ehemalige Unternehmensvorstand mit seiner Frau rund 16 Wochen im Jahr.
So wie der Rentner aus Bremen malen sich viele Deutsche ihren Lebensabend aus. Einer Ipsos-Umfrage zufolge können es sich vier von zehn Bundesbürgern (38 Prozent) sogar vorstellen, sich im Alter komplett im Ausland niederzulassen.
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kehren jedes Jahr rund 130.000 Bundesbürger ihrer Heimat den Rücken, etwa jeder zehnte davon im Rentenalter. Die meisten zieht es demnach in die USA sowie die Nachbarländer Schweiz und Österreich.
Aber auch die Urlaubsländer Spanien, Türkei und Italien sind bei Auswanderern beliebt. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden derzeit rund 220.000 Renten an im Ausland lebende Deutsche gezahlt.
Auf die Rente ist Verlass
Uta Koch vom Raphaelswerk, einem Fachverband der Deutschen Caritas, der seit über 150 Jahren auswanderungswillige Menschen berät, mahnt jedoch: "Der Traum vom Auswandern sollte gut vorbereitet werden." Denn wer ins Ausland geht, trifft eine folgenschwere Entscheidung: Die vertraute Umgebung, die Sprache, Familie und Freunde bleiben zurück.
Unter Umständen werden auch finanzielle und soziale Sicherheiten aufgegeben. Die Gefahr zu scheitern, ist durchaus real. Und so berät das Raphaelswerk auch immer mehr Deutsche, die nach einem längeren Aufenthalt in der Fremde heimkehren wollen.
Wesentlicher Knackpunkt ist meist die Finanzierung. Wer im Ruhestand ist, verlässt sich da erst mal auf seine Rente – und das zu Recht: "Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge", erklärt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Allerdings können sich bei Erwerbsminderungsrenten im Ausland Kürzungen ergeben. "Hier kann es außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz zu Zahlungseinschränkungen kommen", sagt Braatz.
Das Problem mit der Steuer
Auch bei einer anderen Form der Altersbezüge können sich durchaus Einschränkungen ergeben: der Riester-Rente. Zwar hat 2009 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rentner, die sich innerhalb der Europäischen Union niederlassen, die staatliche Förderung behalten dürfen.
Doch bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland ist Vorsicht geboten: Die erhaltene steuerliche Förderung muss dann vollständig zurückgezahlt werden. Gerade diese Förderung aber macht in der Regel einen Gutteil der Rendite eines Riester-Produktes aus.
Auch an die Steuern sollten Ruheständler denken – der deutsche Fiskus mischt nämlich auch im Ausland mit. Seit 2005 werden Renten besteuert, zunächst waren es nur 50 Prozent der Einkünfte, doch jedes Jahr wächst der Anteil um zwei Prozentpunkte.
Wer dieses Jahr in Rente geht, muss somit bereits 68 Prozent seiner Bezüge versteuern – auch im Ausland. Hinzu kommt ein großer Nachteil für alle Auslands-Rentner: den in Deutschland geltenden Steuerfreibetrag von 8354 Euro pro Person gibt es im Ausland nicht, ebenso entfällt das Ehegattensplitting. Damit ist jeder Rentner vom ersten Euro an steuerpflichtig.
Nur die Grundkosten in der Pflege
Auch abseits der Rente gibt es einige Fallstricke: die Krankenversicherung zum Beispiel. Wer im europäischen Ausland seine deutsche Rente erhält, unterliegt laut Angaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes zwar der deutschen Krankenversicherung – die Leistungen beziehen sich aber auf die Vorschriften des neuen Wohnsitzlandes.
Und hier kann der Leistungskatalog gegenüber Deutschland deutlich eingeschränkt sein. In Asien oder in den USA verliert man den deutschen Krankenversicherungsschutz sogar vollständig und muss sich entweder vor Ort neu versichern oder eine langfristige Auslandskrankenversicherung abschließen. Letzteres ist allerdings nur für maximal fünf Jahre möglich.
Wer auswandern möchte, sollte sich daher auch bei seiner Krankenkasse über mögliche Rechtsfolgen informieren. Auch in der Pflegeversicherung werden nur die Grundkosten übernommen.
Beste Alternative Zweitwohnsitz
Kosten für Sachleistungen wie etwa einen ambulanten Pflegedienst werden im Ausland nicht erstattet. Wer bis ins hohe Alter im Ausland bleiben möchte, braucht daher eine zusätzliche private Pflegeversicherung.
Die Alternative zum dauerhaften Abbrechen der Zelte in Deutschland ist es, sich einen Zweitwohnsitz im Ausland zuzulegen. Nachteile hinsichtlich Rente und Krankenversicherung gibt es dann nicht.
"Wenn sich Rentner nur vorübergehend im Ausland aufhalten, also zum Beispiel im warmen Süden überwintern, gibt es keine Besonderheiten zu beachten", bestätigt Rentenexperte Braatz. Sie sollten zur Sicherheit lediglich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
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