Zehn Tipps für die Einreise in die USA
Mit strengen Einreiseregeln wollen sich die Vereinigten Staaten vor Terror und Terroristen schützen. Doch unter den Regeln und Kontrollen leiden auch normale Reisende. Mittlerweile sind die Hürden vor der Einreise in die USA enorm: Macht man vorab etwas falsch, kann es sein, dass einem das Visum verweigert oder man am Flughafen zurück nach Europa geschickt wird. Wir haben die wichtigsten Vorschriften und Fettnäpfchen zusammengestellt, die USA-Urlauber vor der Reise, während des Trips und bei Ankunft am Flughafen beachten sollten.
Visa-Waiver-Programm
Im vergangenen Jahr reisten knapp 1,92 Millionen Deutsche in die USA. Weil Deutschland Mitglied im Visa-Waiver-Programm ist, besteht keine Visumpflicht. Soll heißen: Reisende können bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in den USA bleiben. Voraussetzungen sind beispielsweise ein maschinenlesbarer bordeauxroter Reisepass, der mindestens für die Dauer der Reise gültig ist. Pässe die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen biometrische Daten enthalten. Wer mit einem vorläufigen grünen Reisepass unterwegs ist, benötigt für die Einreise ein Visum.
Achtung bei Kinderreisepässen
Bei Reisen mit seinem Nachwuchs sollte man wissen, dass Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig sind. Das heißt: Jedes Kind, auch Babys, benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Besitzen Kinder noch einen Ausweis nach altem Muster, brauchen sie ein Visum. Kinderreisepässe werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Ansonsten ist ein Visum erforderlich.
Die ESTA-Einreiseerlaubnis
Vor Reiseantritt muss auch ESTA ("Electronic System for Travel Authorization"), die obligatorische Einreiseerlaubnis, eingeholt werden. Seit dem 12. Januar 2009 ist sie für die visumfreie Einreise Pflicht. Das US-Heimatschutzministerium hat mit dem Verfahren die Möglichkeit, die Daten aller ESTA-registrierten Reisenden mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abzugleichen, und kann somit Personen, die möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellen, aussortieren und ihnen die Einreise verweigern.
Am 3. November 2014 hat das US-Heimatschutzministerium den Fragenkatalog zur Beantragung von ESTA verschärft. Seitdem müssen Antragsteller weitere Angaben zu Namen, Geburtsort und Erreichbarkeit machen, zum Beispiel Notfallkontaktdaten innerhalb oder außerhalb der USA mitteilen. Auch müssen nun mögliche Decknamen oder Pseudonyme genannt werden.
Das Registrierungsformular lässt sich nur online beim US-Heimatschutzministerium auf der Webseite https://esta.cbp.dhs.gov ausfüllen. Dort ist auch eine deutsche Version abrufbar. Die US-Behörde empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Abflug einzureichen. Sofern sie nicht widerrufen wird, kostet die Reisegenehmigung 14 Dollar (umgerechnet knapp elf Euro) und ist zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses. Mit einer erhaltenen Nummer kann sich der Urlauber wieder einloggen, um jeweils die aktuellen Flug- und Aufenthaltsdaten einzutragen.
Doch Vorsicht: Wer bei Google "ESTA" eingibt, bekommt auch Links von kommerziellen Anbietern, die gerade Nutzern mit weniger guten Englischkenntnissen vorgaukeln, dass der ESTA-Antrag ohne Hilfe unmöglich korrekt auszufüllen sei. Dafür bieten sie einen Service an, der den Kunden teuer zu stehen kommt: 115 Dollar (rund 92 Euro) müssen sie dafür pro Person berappen. Eine solche nicht zu empfehlende, nicht offizielle Seite ist zum Beispiel www.usatravelvisa.net
APIS – Angaben zum Aufenthalt
Auch an den Datenerfassungen "Advance Passenger Information System" (APIS) und "Secure Flight" ist kein Vorbeikommen. Das APIS-Formular sollten alle Fluggäste, die ihre USA-Tour im Reisebüro oder online gebucht haben, erhalten oder zugeschickt bekommen. Abgefragt werden unter anderem Vor- und Zuname, Geburtsdatum, eine vorübergehende Adresse in den USA – inklusive Hausnummer, Straße, Stadt und Kürzel für den betreffenden Staat sowie Postleitzahl. Bei einer Online-Direktbuchung bei einer Fluggesellschaft lassen sich die APIS-Zusatzdaten in der Regel gleich oder später anhand der Buchungsnummer eingeben. Airlines sind bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von diesen Daten an die US-Flugsicherheitsbehörde TSA, eine Unterbehörde des US-Heimatschutzministeriums, verpflichtet. Die Fluggesellschaften behalten sich bei Fehlen der Daten vor, kein Ticket zu erstellen, die Buchung zu streichen oder die Bordkarte zu verweigern.
Das gilt auch für die "Secure Flight"-Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht und, sofern vorhanden, eine Redress Number – die kann beantragt werden, beispielsweise wenn man beim Watchlist-Kontrollprozess falsch identifiziert wurde, die Nummer sollte vor der Flugreservierung geklärt sein), die die Airlines für die Ausstellung von Flugtickets beziehungsweise Bordkarten benötigen. Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Datenweitergabe erledigen die Airlines für die Passagiere.
Dresscode für Passagiere
Wenn all das geregelt ist und die Abreise näherrückt, können Sie schon mal überlegen, was Sie auf dem Trip anziehen wollen. Zwar ist es heute modern, T-Shirts mit Parolen zu tragen, aber das kann auch nach hinten losgehen: Ein Kleidungsstück, beschriftet mit Schimpfwörtern, könnte beispielsweise dazu führen, dass Sie am Boden bleiben müssen.
So erging es einer Kundin von American Airlines im Mai 2012. Die Frau hatte einen Flug mit Zwischenstopp gebucht, wo sie das Flugzeug wechseln musste, um an ihren Zielort zu gelangen. Das Oberteil der Frau zierte ein Satz, der das F***-Wort enthielt.
Als sie damit in Washington D.C. an Bord gegangen war, gab es deshalb keine Probleme. Nach der Landung jedoch wurde sie beim Aussteigen vom Kapitän aufgehalten, der ihr sagte, dass der Schriftzug beleidigend sei und sie in dem Aufzug nicht hätte mitreisen dürfen – vor dem Weiterflug müsse sie sich etwas anderes anziehen. Da das Gepäck der Frau bis zum Zielflughafen durchgecheckt war, hatte sie kein Kleidungsstück zum Wechseln griffbereit. Am Ende verpasste sie den Anschlussflug – ihrer Ansicht nach deshalb, weil der Pilot absichtlich so lange mit ihr diskutiert habe und sie somit aufhielt. Sie wurde schließlich auf den nächsten Flug in ihre Heimat umgebucht – aber erst nachdem sie den "beleidigenden Aufdruck" mit einem Schal verdeckt hatte.
Und tatsächlich gilt bei dem US-Carrier ein Dresscode für Passagiere – in den Beförderungsbedingungen steht klipp und klar, dass sich die Fluggäste in einer Weise zu kleiden haben, die Mitreisenden weder Unannehmlichkeiten bereitet noch beleidigend ist. Auch überzeugte Barfußgänger sind bei American Airlines unerwünscht. Auch bei United Airlines heißt es im Kleingedruckten: "Passagieren, die barfüßig sind oder nicht ordentlich gekleidet" kann der Flug verweigert werden. Solche Mitnahmebedingungen sind beispielsweise in den AGB der Lufthansa nicht zu finden.
Witze an Bord
Ulknudeln unter den Passagieren werden an Bord Grenzen gesetzt: Wer einen falschen Witz macht, für den kann die Reise vorbei sein, bevor sie überhaupt begonnen hat. So ist es laut der singapurischen Zeitung "The Straits Times" 2006 einem australischen Fluggast der Silk Air, einer Tochtergesellschaft von Singapore Airlines, ergangen.
Kurz nach dem Boarding suchte der Passagier im Gepäckfach Platz für sein Handgepäck und fragte dabei einen Flugbegleiter: "Wo hast du die Bombe hingetan?" Dem Australier wurde daraufhin die Mitnahme verweigert, er wurde von Bord geführt und nach den Anti-Terror-Regeln der Vereinten Nationen verklagt. Die Äußerung hätte seiner Aussage nach ein Scherz sein sollen. Verurteilt wurde er zu 10.000 Singapur-Dollar, umgerechnet 6200 Euro. Mit diesem Strafmaß ist er noch gut weggekommen. Im schlimmsten Fall, so heißt es weiter, hätte er mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Singapur-Dollar (62.000 Euro) und einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren rechnen müssen. In Flugportalen zeigen Reisende für die strenge Vorgehensweise Verständnis, zum Thema schreibt ein User: "Man muss sich doch vorher überlegen, wie solche Sprüche heutzutage wirken."
Das gilt auch, wenn man einfach so vor sich hinplappert. Es sind Fälle überliefert von Fluggästen, die eine dringende Notdurft verrichten mussten, aber nicht auf Toilette gehen konnten, weil das Anschnallzeichen leuchtete, und dann sagten: "Ich muss so nötig, ich könnte explodieren." Auch das kam beim Kabinenpersonal nicht gut an. Die Passagiere kamen jedoch mit einer Ermahnung davon.
Ausfüllen der Zollerklärung
Fehler mit fatalen Folgen können USA-Reisende auch beim Ausfüllen der Zollerklärung machen. Das weiß-blaue Formular wird ein paar Stunden vor der Landung von den Stewardessen an die Urlauber verteilt. Es muss in Großbuchstaben ausgefüllt werden – pro Familie nur einmal. Die Angaben von Name, Flug- und Reisepassnummer werden darin verlangt, aber auch, was man so mit sich herumschleppt: Früchte und Joghurts etwa, die Passagiere im Flugzeug bekommen und die sie in ihr Handgepäck gesteckt haben, oder auch die Wurststulle, die man sich noch daheim für die Reise geschmiert und noch nicht gegessen hat. Landwirtschaftliche Produkte sind wegen Seucheneinschleppungsgefahr strikt verboten.
Dass Sie nichts dergleichen mit sich führen, verbriefen Sie auf dem Zollformular durch Ihre Unterschrift. Also Obst, Butterbrote & Co. am besten an Bord lassen. Vorsicht auch bei Kinder-Überraschungseiern – auch diese dürfen von Passagieren nicht über die Grenze gebracht werden. Finden die Zollbeamten das in Schokolade verpackte Spielzeug im Handgepäck, kann ein Bußgeld drohen. Laut Nachrichtenportal CBC News wurde 2011 eine Kanadierin bei der Einreise darauf hingewiesen, dass sie 300 Dollar Strafe riskiere (umgerechnet 240 Euro), wenn sie das Ei mit sich nehmen wolle. Es heißt: Es ist in den USA generell gesetzlich verboten, nicht essbare Gegenstände in Süßigkeiten zu verpacken.
Das Zollformular muss nach Entgegennahme des Gepäcks kurz vor dem Flughafenausgang an die Zollbeamten ausgehändigt werden. Wer bei den Antworten auch nur an einem Punkt "Ja" angekreuzt hat, muss mit Nachfragen der Beamten und Problemen bei der Einreise rechnen.
Warten an Pass- und Zollkontrollen
Das Flugzeug verlassen und dem Schild zur Immigration gefolgt, ist ab jetzt vor allem eins gefragt: Geduld. Grund sind die meist langen Warteschlangen an Pass- und Zollkontrollen. Schuld für die zeitraubende Abfertigung seien die Sicherheitschecks an Zoll und Grenzsicherung, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 deutlich verschärft wurden, heißt es. In Miami etwa mussten die Reisenden laut einer Untersuchung der U.S. Travel Association für die Abfertigung mit bis zu 4,7 Stunden rechnen. Neuerdings jedoch wird in dem Sonnenstaat mittels 36 APC-Kiosken versucht, den Einreiseprozess zu beschleunigen. APC steht für "Automated Passport Control". Bisher standen die Automaten nur US-Bürgern zur Verfügung, mittlerweile können auch Urlauber aus den 38 Mitgliedsstaaten des Visa-Waiver-Programms, also auch Deutsche, diesen Service nutzen.
Weil es aber an anderen Airports weiterhin lange Schlangen gibt, etwa in New Yorkam JFK mit einer maximalen Wartezeit von bis zu 4,5 Stunden und in Chicago am O'Hare mit bis zu 3,8 Stunden, wollen US-Behörden laut Onlineportal Netzpolitik.org in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten "vorgelagerte Einreisekontrollen" einführen. Soll heißen: Die Kontrollen sollen in die Länder verlegt werden, aus denen die Reisenden kommen. Passagiere könnten dann nach der Landung wie inländische Reisende, also deutlich schneller, abgefertigt werden. Ob die USA diese Pläne allerdings durchsetzen können, ist noch unklar.
Auch wer an einem US-Flughafen lediglich umsteigt, muss bereits am ersten Airport durch die Einreise-Prozedur – und auch sein Gepäck identifizieren und erneut abgeben. Dallas und Chicago haben bei der Abfertigung die Nase vorn, US-Präsident Barack Obama lobte diese beiden Flughäfen und kündigte an, dass weitere Airports diesen Beispielen folgen müssten.
Mobiltelefone im Ankunftsbereich
Wer die Zeit nutzen möchte und in der Warteschlange sein Smartphone aus der Tasche holt, etwa um Freunde anzurufen oder Buchungen zu bestätigen oder auch nur Musik zu hören, läuft wieder Gefahr, sich Ärger einzuheimsen. Denn Mobiltelefone sind im Ankunftsbereich streng verboten, also im Immigration-Bereich sowie danach an den Gepäckbändern und am Zoll. Schilder mit durchgestrichenen Handys weisen darauf hin.
Auch wenn Sie vermeintlich alles richtig gemacht haben, kann es sein, dass Sie von einem Grenzpolizisten aufgehalten werden – von einem vierbeinigen. Hunde, oft Beagles, werden auf vielen US-Airports im Ankunfts- und Gepäckbereich eingesetzt, sie sollen versteckte Drogen und unerlaubte Lebensmittel in den Taschen und Koffern der Flugpassagiere erschnüffeln. Ist der Hund noch so niedlich – streicheln Sie ihn bloß nicht. Denn darauf reagieren die Herrchen empfindlich. Das berichtet ein Fluggast, dem selbiges auf dem Airport Los Angeles widerfahren war. Er wurde für die nett gemeinte Geste von dem Sicherheitsmann prompt gemaßregelt: Die Tiere seien ganz offiziell Grenzbeamte, hätten denselben Status wie menschliche Amtspersonen – und die dürfe man ja auch nicht tätscheln.
Einreiseprozedur verkürzen
Wer die zeitraubende Einreiseprozedur in die USA von vorneherein verkürzen möchte, kann auch über Kanada einreisen. Vielflieger in Reiseportalen empfehlen dafür beispielsweise Toronto oder Montreal. Dort werden die Einreise-Kontrollen bereits vor dem Weiterflug in die USA erledigt – und das Gepäck wird direkt zum Zielort durchgecheckt.
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