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Asyl für Schulverweigerer: US-Richter sieht Grundrechte in Deutschland verletzt
Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht auf eine Schule schicken wollten, hat eine Familie aus Deutschland in den USA politisches Asyl erhalten. Den Strenggläubigen müsse Schutz gewährt werden, weil eines ihrer fundamentalen Grundrechte verletzt worden sei, so der Richter.
Ein US-Einwanderungsrichter hat einem deutschen Elternpaar politisches Asyl gewährt, das mit seinen fünf Kindern wegen der allgemeinen Schulpflicht aus Deutschland weggezogen ist. Das gab am Dienstag eine Organisation bekannt, die sich für die Familie eingesetzt hat. Damit können Uwe und Hannelore Romeike und ihre fünf Kinder in Tennessee bleiben, wo sie seit 2008 leben. Sie unterrichten ihre Kinder zu Hause. Die evangelikalen Christen, zu denen die Romeikes gehören, vertreten die Ansicht, dass der deutsche Lehrplan gegen christliche Werte verstößt.
Ihren Asylantrag begründete die Familie damit, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt werde. "Während der letzten 10 bis 20 Jahre lief der Lehrplan in öffentlichen Schulen immer mehr christlichen Werten zuwider", begründete der Familienvater die Entscheidung, die Kinder lieber zu Hause zu unterrichten. In der Schule seien seine ältesten Kinder mit Gewalt, Schikanen und Druck von Gleichaltrigen konfrontiert worden. "Ich halte es für wichtig, dass Eltern die Freiheit der Wahl haben, wie ihre Kinder unterrichtet werden."
Der strenggläubigen Familie Romeike müsse Schutz gewährt werden, weil eines ihrer fundamentalen Grundrechte verletzt worden sei, zitieren amerikanische Medien die Entscheidung eines Richters im Staat Tennessee. Das sei umso bedenklicher, weil Deutschland ein demokratisches Land sei, dessen Politik in diesem Falle "allem widerspricht, woran wir als Amerikaner glauben", sagte Richter Lawrence Burman demnach. "Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland. Wir hoffen, es wird Deutschland davon abhalten, Heimschüler weiter zu verfolgen."
Polizei holte Kinder zu Hause ab
Im Oktober 2006 hatte die Polizei die Kinder zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht. Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der aus Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg stammenden Familie, ihre Heimat zu verlassen, war nach Worten des Vaters ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2007, wonach in schweren Fällen die Sozialämter Eltern ihre Kinder wegnehmen können. Nach diesem Urteil "wussten wir, dass wir das Land verlassen mussten", erklärte der Vater.
Die US-Regierung kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen. Ein Sprecher der Einwanderungsbehörde wollte dazu zunächst keine Stellung nehmen.
Schulpflicht garantiert Bildungsstandard
Die Familie wurde in ihrem Asylverfahren von der Organisation "Home School Defense Association" unterstützt, die sich für das Recht auf Heimunterricht stark macht. Deren Vorsitzender Mike Donelly erklärte, man hoffe, dass das Urteil nun die öffentliche Meinung in Deutschland beeinflusse. Das sei auch ein Teil der Gründe dafür gewesen, der deutschen Familie Rechtsbeistand anzubieten.
Der deutsche Konsul für den Südosten der USA, Lutz Gorgens, ging in einer Erklärung nicht direkt auf das Urteil ein. Er betonte jedoch, Eltern in Deutschland hätten eine große Bandbreite von Bildungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Es gebe öffentliche und private Schulen und auch solche mit alternativen Lehrplänen wie Waldorf- und Montessori-Schulen. Die allgemeine Schulpflicht garantiere einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder.
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