Reisetipps USA Teil 1 Kein Abflug bei falscher Nummer
Die USA sind mit 1,7 Millionen Besuchern das beliebteste Überseereiseziel der Deutschen© Picture-Alliance
Ein abgelaufener Pass gilt noch als harmlos. Oft stimmen die Schreibweisen der Namen nicht überein, fehlt die ausgedruckte ESTA-Einreisegenehmigung oder das Ticket für den Rückflug. Das muss vorhanden sein und notfalls vor dem Abflug am Flughafen gekauft werden, ehe der Bordkarte ausgehändigt werden kann. Da für die Einreise-Formalitäten nicht die Airline, sondern jeder Fluggast selbst verantwortlich ist, haben wir die wichtigsten Punkte, die man bei einer USA-Reise berücksichtigen muss, zusammengefasst.
Kein Visum, aber ESTA
Schon seit Jahren benötigen Deutsche, Österreicher und Schweizer kein Visum mehr, wenn sie sich für einen USA-Aufenthalt unter 90 Tagen entscheiden. Allerdings muss vor der Abreise das Formular des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) online ausgefüllt werden. Der deutschsprachige ESTA-Antrag findet sich auf der Webseite des US-Ministeriums für Heimatschutz: https://esta.cbp.dhs.govHier erfährt der Antragsteller innerhalb weniger Minuten, ob es bei seiner Einreise in die USA Probleme geben könnte. Sollte die Einreisegenehmigung nicht online erteilt werden, bedeutet dies keine endgültige Ablehnung. Der Betroffene muss sich jedoch um ein Visum bemühen. Ein wichtiges Detail, das viele Familien bei der Planung eine USA-Reise übersehen: Kinder dürfen nur dann mit einem Kinderreisepass visafrei einreisen, wenn dieser vor dem 26.10.2006 mit Foto ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurde. Ansonsten ist ein Visum erforderlich - oder ein regulärer Reisepass.
Die ESTA-Erlaubnis für das visafreie Reisen, auch Visa Waiver Program genannt, ist zwei Jahre lang gültig und berechtigt zu mehreren Einreisen in die USA. Die Gebühr von 14 Dollar (vier Dollar für die Bearbeitung des Einreiseantrags und weitere zehn Dollar für die Genehmigung) muss nur einmal bei einem Neuantrag gezahlt werden. Als Zahlungsmittel akzeptieren die USA ausschließlich Kreditkarten der Firmen Mastercard, Visa, American Express und Discover. Wichtig: Auch wer nur auf Durchreise ist, benötigt beim Umsteigen auf einem US-Airport (zum Beispiel via Miami weiter nach Mittelamerika) die ESTA-Erlaubnis.
Achtung: Dringend gewarnt wird vor ähnlichen Webseiten, die über Suchmaschinen auf ihren ESTA-Service aufmerksam machen und hohe Bearbeitungskosten kassieren.
Keine Abreise ohne Datenabgleich
Doch die ESTA-Registrierung allein reicht nicht. Fluggesellschaften sind gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Seit November 2010 müssen die Airlines im Rahmen des Secure Flight Programms spätestens 72 Stunden vor Abflug zusätzliche Daten aus den Passagierlisten an die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermitteln. Dazu gehören Nachname und alle Vornamen, wie in dem für die Einreise vorgelegten Reisepass, das Geburtsdatum und die Angabe des Geschlechts. Dabei ist auf die genaue Schreibweise der Namen zu achten, denn jeder Unterschied kann zu Missverständnissen führen. Durch das Verfahren sollen Probleme vermieden werden, falls Passagiere Namensähnlichkeiten mit Personen auf der Flugverbotsliste der amerikanischen TSA-Behörde haben.Die APIS-Daten werden bei der Buchung im Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft erfasst. Online lassen sich diese nachträglich auf der Homepage der Lufthansa ("Meine Buchungen" > "Einzelne Buchung bearbeiten") oder auf der Homepage von Air Berlin ("Buchen" > "Flug" > "Zusatzleistungen") ergänzen. Fluggesellschaften bitten die Passagiere, ihnen die Secure-Flight- oder APIS-Daten mindestens vier Tage vor Abflug zu übermitteln (online oder über das Callcenter) - eine wichtige Voraussetzung für jeden USA-Flug, die gerne übersehen wird.
Urlaub in USA ? Leben in USA ? US Greencard jetzt bewerben: BOTSCHAFT-US.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen