Modelabel Hollister
Wenn der Chef jeden Tag die Tasche kontrolliert
Schon wieder juristischen Ärger: Gegen die Modemarke Hollister hat in Frankfurt der Betriebsrat geklagt. Mitarbeiter müssten nicht nur ihre Taschen zeigen. Auch die Styling-Vorschriften seien rigide.
Die Stimmung könnte bombig sein bei Hollister. Wenige Wochen erst ist es her, dass das Weihnachtsgeschäft wieder einmal für lange Schlangen vor den Eingängen der 17 deutschen Filialen gesorgt hat – wenn der Andrang groß ist, sorgen Surferboys vor den Türen dafür, dass nicht zu viele Kunden auf einmal in die dunklen, mit lauter Musik beschallten Läden strömen.
Doch hinter den Kulissen dürfte die Stimmung getrübt sein. Zumindest in der deutschen Verwaltung der Kette, die zum US-Konzern Abercombie & Fitch gehört. Denn die AFH Germany, wie die deutsche Tochter offiziell heißt, muss sich schon wieder wegen möglicher Arbeitsrechtsverstöße vor Gericht verantworten.
Seit November gibt es zum ersten Mal einen Betriebsrat in einer Hollister-Filiale(Link: http://www.welt.de/9705501) , in Frankfurt am Main. Dieser nimmt seine Aufgaben offenbar ernst – und ist nach Informationen der "Welt" in den vergangenen Wochen bereits zweimal gegen den Arbeitgeber vor Gericht gezogen.
Der Betriebsrat klagte vor dem Frankfurter Arbeitsgericht. Jeder Mitarbeiter, der das Ladenlokal verlässt, muss laut Klageschrift seine Jacke und die Handtasche öffnen. Manchmal sollen die Manager in den Taschen sogar herumwühlen.
"Diese Kontrollen finden am Eingang des Ladens statt, also da, wo die Kunden teilweise Schlange stehen und zugucken können", sagt eine Mitarbeiterin der Filiale, die im Einkaufszentrum MyZeil in der Frankfurter Innenstadt liegt. "Das muss doch für die Kunden objektiv so aussehen, als hätte man tatsächlich geklaut."
Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht
Standardmäßige Taschenkontrollen und sogar Leibesvisitationen sollen bei Hollister verbreitet sein – und das, obwohl sie laut Arbeitsrechtlern schwere Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.
In der Filiale Oberhausen klagten bereits zwei Mal jeweils mehrere ehemalige Mitarbeiter aus demselben Grund auf Schadenersatz, wie die "Welt" kurz vor Weihnachten berichtete(Link: http://www.welt.de/112154850) . Beide Fälle endeten mit Abfindungszahlungen. Auch in anderen Filialen sollen solche Kontrollen nach Aussage mehrerer Mitarbeiter gegenüber der "Welt" alltäglich sein, ebenso wie Überwachungen mit Kameras.
Die deutsche Geschäftsführung antwortete auf eine Anfrage dieser Zeitung nicht. Ein deutscher PR-Berater, den das Unternehmen beschäftigt, weist bei Anfragen stets darauf hin, dass lediglich die US-Pressestelle Fragen beantworte.
Doch auch die Zentrale im amerikanischen Ohio – Hollister gibt sich zwar als kalifornische Modemarke, ist aber tatsächlich in der Provinz im Mittleren Westen der USA beheimatet – beantwortet die Fragen nicht: Weder, ob die Leibesvisitationen von der Geschäftsführung vorgegeben sind, noch, ob es stimmt, wie von Mitarbeitern zu hören ist, dass die Klimaanlagen in den stark gekühlten deutschen Filialen nur von Amerika aus steuerbar sind.
Betriebsrat erst zu kurz im Amt
Der Frankfurter Gerichtsstreit wegen der Taschenkontrollen geht voraussichtlich im Februar vor das hessische Landesarbeitsgericht. Im Gegensatz zu den Oberhausener Verfahren geht es dem Betriebsrat nicht um Schadenersatz. Sondern darum, dass die Mitarbeitervertretung künftig über derartige Maßnahmen mitbestimmen dürfen soll – und letztendlich auch darum, diese Praxis zu unterbinden.
In der ersten Instanz hatte das Frankfurter Arbeitsgericht Mitte Dezember Hollister Recht gegeben: Die Richterin urteilte, der vier Wochen zuvor gegründete Betriebsrat sei erst zu kurz im Amt, um sein Mitbestimmungsrecht einklagen zu können.
Arbeitsgerichtssprecher Frank Woitaschek sagt, zwar stehe es "grundsätzlich völlig außer Frage, dass ein solches Vorgehen mitbestimmungspflichtig ist". Mit anderen Worten: Arbeitgeber dürften nur dann Taschen kontrollieren oder Mitarbeiter abtasten, wenn der Betriebsrat ausdrücklich zustimme.
Abgewiesen worden sei lediglich der Eilantrag, den der Betriebsrat gestellt habe. Die zuständige Richterin, sagt Woitaschek, habe darauf hinwirken wollen, dass die Parteien erst einmal versuchen sollten, sich außergerichtlich zu einigen.
Spezielle Rabattaktionen für Mitarbeiter
Der Frankfurter Betriebsrat hat sich auch noch ein weiteres umstrittenes Geschäftsgebaren seines Arbeitgebers vorgenommen: Laut einer zweiten Klage, die Anfang Januar vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde, sollen Mitarbeiter dort regelmäßig unter Druck gesetzt werden, von ihrem Gehalt teure Arbeitskleidung zu kaufen. Alle drei Monate gebe es spezielle Rabattaktionen für die Mitarbeiter, bei denen einzelne Kleidungsstücke aus der Kollektion reduziert angeboten werden.
Laut den Mitarbeitervertretern ist der Einkauf jedoch nicht freiwillig. Die drei Teile aus der jeweiligen Aktion, die zusammen rund 100 Euro kosten, werden demnach zur Dienstkleidung für die nächsten drei Monate bestimmt.
"In der Tagschicht verdient eine Aushilfe im Monat gerade mal 450 Euro, da ist das eine Stange Geld", sagt einer der Betriebsräte. Ein anderer sagt, die Manager schickten zuweilen selbst dann Mitarbeiter nach Hause, wenn diese in anderer Hollister-Kleidung zur Arbeit erschienen, als in den Stücken der letzten Rabattaktion.
Obwohl das Frankfurter Arbeitsgericht zugunsten des Betriebsrats entschied, habe sich an der Praxis faktisch noch nichts geändert, heißt es beim Betriebsrat. Auch hierzu wollte sich das Unternehmen nicht äußern.
"Männer müssen glattrasiert sein"
Auf Kleidung und Styling achtet Hollister äußerst penibel: Jeder neue Mitarbeiter erhält bei der Einstellung das sogenannte "Interne Mitarbeiter-Handbuch Deutschland": eine 24-seitige Anleitung dessen, was die Geschäftsführung unter dezent und geschmackvoll versteht.
Die "Richtlinien zum Erscheinungsbild" stellen auf zwei Seiten vor, wie die Mitarbeiter ihre Finger- und Fußnägel lackieren dürfen (nicht in grellen Farben), wie lang diese maximal sein dürfen (sechs Millimeter), welche Kopfbedeckungen, Frisuren und Haarfarben erlaubt sind, wie weibliche Mitarbeiter geschminkt sein dürfen und wie ihre männlichen Kollegen ihr Gesichtshaar tragen dürfen.
"Männer müssen glattrasiert sein. Gesichtsbehaarung einschließlich Schnurrbart, Goatie und Vollbart sind inakzeptabel", heißt es dort. Laut Gewerkschaftern sind solche Vorgaben vor deutschen Arbeitsgerichten zum großen Teil unwirksam.
Die rigiden Styling-Regeln gelten jedoch nicht nur für die Verkäufer, die im Laden stehen und besonders hübsch aussehen sollen – bei Hollister heißen sie "Models" – sondern auch für die Lagerarbeiter ("impacter"), die nur selten von Kunden gesehen werden.
Wenn eine Mitarbeiterin sich nicht an die strengen Vorschriften hält und etwa mit zu viel Schminke zum Dienst erscheint, riskiert sie, wieder nach Hause geschickt zu werden, den Verdienst für die entsprechende Schicht zu verlieren und sich möglicherweise sogar eine Abmahnung einzuhandeln. Das sagen zumindest die Mitglieder des Betriebsrats.
Polohemden, Boxershorts, Flip-Flops
In den USA gibt es bei Abercrombie & Fitch, einem Unternehmen mit einem Jahresumsatz von zuletzt 4,2 Milliarden Dollar (3,2 Milliarden Euro) offenbar ähnlich strenge Vorschriften, die mit der Person von Firmengründer und -chef Mike Jeffries eng zusammenzuhängen scheinen.
Dort reichte vor zwei Jahren ein Pilot Klage wegen Altersdiskriminierung ein, der das Flugzeug des Firmenchefs geflogen war und angab, zugunsten eines jüngeren Kollegen gefeuert worden zu sein. Während der Verhandlung berichtete der Nachrichtendienst "Bloomberg News" über ein 40-seitiges, internes Handbuch.
Darin ist laut dem Bericht unter anderem festgeschrieben, dass das ausschließlich männliche und junge Kabinenpersonal glattrasiert sein müsse, bekleidet mit Abercrombie-Polohemden und ebensolchen Boxershorts, Flip-Flops und einem Spritzer des firmeneigenen Parfüms "Fierce".
Dieses Parfüm wird auch in jeder Hollister-Filiale großzügig versprüht. Für die Mitarbeiter ist das auf Dauer höchst unangenehm, argumentieren die Mitglieder des Frankfurter Betriebsrats – ebenso wie die niedrigen Temperaturen in den Läden, die durch Klimaanlagen erzeugt werden, die offenbar nur von den USA aus gesteuert werden können.
Demnächst wollen die Arbeitnehmervertreter eine Gefährdungsanalyse von externen Prüfern darüber erstellen lassen, ob Faktoren wie die heruntergekühlte Luft und die laut wummernde Musik der Gesundheit der Mitarbeiter schaden können.
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