Reisetipps USA Teil 2 Eintritt nur mit Fingerabdruck
Das Einreiseritual in die Staaten gleicht einer Geduldsprobe: Nach dem stundenlangen Transatlantikflug muss man sich in die Schlange vor dem Immigration-Schalter einreihen. Einzeln bzw. als Paar oder Familie tritt man vor den Einwanderungsbeamten, der jeden Reisenden fotografiert und von beiden Händen alle zehn Fingerabdrücke digital eingescannt. Danach geht es zum Gepäckband.
Auch wenn man anschließend auf einen inneramerikanischen Flug umsteigt, greift man zu den Koffern, passiert den Zoll und händigt den Mitarbeitern die im Flugzeug ausgefüllte Zollerklärung aus. Oft schnüffeln Spürhunde am Gepäck, denn die Einfuhr von Lebensmitteln wie Gemüse und Wurst ist strengstens untersagt. Die TSA weist auch darauf hin, dass aufgegebene Gepäck nicht abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Wer gleich weiterfliegt, legt seine Koffer gleich danach auf ein spezielles Gepäckband und muss nicht erneuet einchecken.
Kreditkarte, Cash und Reiseschecks
Im Land des US-Dollars erleichtert eine Kreditkarte das Reisen. Der Einsatz des Plastikgeldes ist auch für kleine Beträge viel weiter verbreitet als bei uns. Bargeld tauscht man am besten schon vor Reiseantritt bei der heimischen Bank. Wer größere Summen bei sich führt, sollte einen Teil seiner Reisekasse in Travellerchecks, die in US-Dollar ausgestellt sind, bei sich haben. Denn Geldautomaten (Automatic Teller Machine - ATM) mit dem Maestro- oder Cirrus-Zeichen geben nur Bargeld mit alten EC-Karten und Pin-Code aus. Mit den neuen Girokarten und V-Pay-Symbol statt des Maestro-Logos ist ein Geldabheben aufgrund der neuen Chiptechnik nicht mehr möglich. Manche heimische Bank bietet Kreditkarten mit günstigen Konditionen für das Geldabhaben im Ausland an, ebenso bewährt hat sich die Sparcard, die Guthabenkarte der Postbank.
Reiseversicherung unverzichtbar
Plötzliche Zahnschmerzen können einen überall erwischen. In den USA wird eine Behandlung besonders teuer. "Cash or credit card?" heißt es zuerst in der Notaufnahme eines Krankenhauses für Touristen: Ohne Vorauszahlung erfolgt keine Behandlung. Wer schon einmal in den Staaten einen ungeplanten Klinikaufenthalt einlegen musste, konnte erfahren, welche Summen in wenigen Tagen zusammenkommen. Da die deutsche Krankenversicherung Reisen in die USA nicht abdeckt, sollte unbedingt eine Reisekrankenversicherung vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Diese kostet für ein ganzes Jahr zwischen 15 und 25 Euro und schließt eine Erstattung der Auslagen für Arztkosten, Medikamente, Operationen und einen Rücktransport mit ein.
Endloser Aufschlag von Steuern
Bei Preisen im Supermarkt oder auf der Speisekarte im Restaurant handelt es sich nie um Endpreise. Aufgeschlagen werden an der Kasse und auf der Rechnung ausgewiesen noch Mehrwertsteuer, lokale Steuern und bei Übernachtungen auch eine Bettensteuer - schließlich soll der US-Bürger sehen, was der Staat kassiert. Das kann von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren. In der Praxis bedeutet das für den Reisenden, dass sich zum Beispiel sein Hotelzimmer in New York von 249 Dollar um über 40 Dollar erhöht - um 8,875 Prozent Sales Tax, 5,875 Prozent City Tax, 2 Dollar Occupancy Tax und 1,50 Dollar Javits Center Tax. Bei letzter Steuer handelt es sich um einen Obolus für das Kongresszentrum New Yorks.
Im Land der Trinkgelder
Bei einem Hotelaufenthalt nicht zu vergessen ist das Trinkgeld für das Zimmermädchen, was Gäste aus Deutschland gerne einsparen. Mit einem Umschlag auf dem Nachttisch und dem Satz "It is my pleasure to service your room" bittet das Housekeeping um einige Dollarscheine. Denn die Mitarbeiter im Hotel- und Restaurantgewerbe leben nicht vom Mindestlohn, sondern von den Trinkgeldern. Bei Zimmermädchen gelten drei Dollar pro Tag als Richtwert, in Restaurants 15 bis 20 Prozent Aufschlag vom Nettorechnungspreis. Die Summe hinterlässt man beim Gehen auf dem Tisch. Sollte auf der Rechnung bereits "Service Carge" oder "Gratuity" aufgeschlagen sein, entfällt das Trinkgeldritual. Ansonsten: Bitte nicht knausern.
Freimenge bei der Rückreise beachten
Am Ende noch ein Tipp für die Rückreise: Der amerikanischen Zollbehörde ist es egal, wie viele Waren sie ausführen. Nicht aber dem deutschen Zoll. Bei der Einfuhr ist das Limit für Flug- und Schiffsreisende auf 430 Euro beschränkt, was zurzeit 610 Dollar entspricht. Befreit von der Zollgebühr sind jedoch nur die Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind.
Ein in den USA erwobenes iPad in der Standardversion ist kein Problem, nicht aber ein teures Modell mit größerem Speicher. Was leider nicht geht: Zwei Reisende dürfen ihre Freimengen nicht addieren, also ein Elektronikgerät im Wert von 860 Euro zollfrei einführen. Für Waren im Wert bis zu 700 Euro wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 17,5 Prozent erhoben, darüber werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig.
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