American Airlines und US Airways
USA schmieden größte Airline der Welt
Gemessen an den Passagierzahlen ist sie die größte Fluggesellschaft der Welt: American Airlines und US Airways schließen sich zusammen. Allein 6400 Flüge werden sie gemeinsam anbieten - pro Tag.
Die beiden US-Fluggesellschaften American Airlines und US Airways haben nach Angaben aus Verhandlungskreisen ihre Fusion beschlossen. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen hätten dem Zusammenschluss zugestimmt, heißt es aus Verhandlungskreisen.
Die Einigung über die Fusion soll den Angaben zufolge am Donnerstag auf einer Pressekonferenz offiziell verkündet werden. Die neue Fluggesellschaft solle den Namen American Airlines behalten, hieß es aus den Verhandlungskreisen. Der Hauptsitz solle am American-Standort in Dallas-Fort Worth im Bundesstaat Texas sein. Der Chef von US Airways, Doug Parker, solle an die Spitze der neu entstehenden Fluggesellschaft rücken.
American Airlines ging 2011 pleite
Die beiden Fluggesellschaften würden zusammen nach Passagierzahlen die größte Airline der Welt bilden. Diese würde über mehr als 1500 Maschinen verfügen und 6400 Flüge täglich anbieten. Die Umsätze von American Airlines und US Airways beliefen sich im vergangenen Jahr auf zusammen 38,7 Milliarden Dollar (28,9 Milliarden Euro). Das Gemeinschaftsunternehmen würde sich an den US-Konkurrenten United und Delta vorbeischieben, die selbst Fusionen mit Continental beziehungsweise Northwest hinter sich haben. Spekulationen über die Mega-Fusion gab es, seit die angeschlagene American Airlines im November 2011 Gläubigerschutz beantragen musste. Die Erfolgsaussichten wuchsen im vergangenen April, als Gewerkschaftsvertreter öffentlich ihre Unterstützung für den Schritt erklärten. Im August schlossen beide Fluggesellschaften dann eine Stillschweige-Vereinbarung und tauschten Informationen aus, um eine mögliche Fusion zu prüfen.
Da American noch immer unter Gläubigerschutz steht, müssen dem Zusammenschluss nicht nur die Wettbewerbsbehörden und die Aktionäre zustimmen, sondern auch das für das Insolvenzverfahren zuständige Gericht.
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