Sicherheit in Plastik-Tüten: Jeder Fluggast darf nur einen wieder verschließbaren Beutel an Bord mitnehmen. Flüssigkeiten sind nur bis zu 100 ml erlaubt. Dazu zählen auch Creme, Gel oder Lippenstift
So kommen Sie sicher und gut an Bord
Der vereitelte Anschlag auf eine Passagiermaschine in Detroit (USA) hat auch auf deutschen Flughäfen zu verschärften Kontrollen geführt. Was Sie beachten müssen und welche Rechte Passagiere haben: BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was im Flugzeug alles verboten ist
Scheren, Nagelfeilen mit mehr als sechs Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mit. Besser auch auf kleinere Feilen und Scheren verzichten.
Scheren, Nagelfeilen mit mehr als sechs Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mit. Besser auch auf kleinere Feilen und Scheren verzichten.
• Soll ich jetzt früher am Flughafen sein?
Es wird empfohlen, grundsätzlich zwei Stunden vor Abflug am Airport zu erscheinen, egal, ob Sie Gepäck aufgeben oder nicht.
• Welche Dinge darf ich nicht mit auf die Reise nehmen?
Auf keinen Fall dürfen ins Handgepäck: Gewehre, Waffen; außerdem sind verboten: stumpfe Instrumente wie Golfschläger, Skateboards, Angelruten; Sprengstoff und brennbare Stoffe, dazu chemische und toxische Stoffe. Weitere Verbote für Handgepäck und Koffer: siehe Kasten.
• Warum darf ich nur jeweils 100 ml Flüssigkeit mitnehmen?
Nach der Verordnung (EG) 1546/2006 der EU-Kommission sind größere Flüssigkeitsmengen an Bord verboten – weil aus gefährlichen Flüssigkeiten Sprengstoff hergestellt werden kann. Da die Sicherheitstechnik gefährliche Flüssigkeiten von ungefährlichen nicht unterscheiden kann, ist nur diese geringe Menge erlaubt. Sie muss in einem durchsichtigen Beutel mit 1 l Fassungsvermögen transportiert werden. Nur ein Beutel pro Person ist erlaubt.
• Was, wenn Ich auf Medikamente angewiesen bin, oder mein Kind Babynahrung braucht?
Ausnahmen sind zulässig. In diesem Fall sollten Sie nur so viel Flüssigkeiten wie für die Reise nötig mit sich führen, diese gesondert packen und dem Bodenpersonal zur Sicherheit Nachweise wie Rezepte etc. vorlegen.
• Was passiert, wenn ich Gegenstände (Parfüm, Nagelfeile) abgeben muss?
Wenn noch genügend Zeit ist, können Sie die Sachen als Gepäck aufgeben. Fächer zum Deponieren gibt es an den meisten Flughäfen nicht.
• Warum muss ich beanstandete Gegenstände selber wegwerfen?
Der falsch mitgeführte Gegenstand ist Eigentum seines Besitzers, das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Eigentumsaufgabe (§ 959 BGB). Nur der Besitzer darf sein Eigentum wegwerfen.
• Kann ich Schadenersatz fordern, wenn ich z. B. mein teures Parfüm wegwerfen muss?
Nein. Die Möglichkeit besteht nicht. Der Fluggast kann sich über die Handgepäck-Verordnungen informieren, es ist sein eigenes Verschulden.
• Muss ich mich als Frau von einem Mann abtasten lassen? Muss ich meine Schuhe, Gürtel etc. ausziehen?
Frauen werden nur von Frauen durchsucht, Männer von Männern. Wenn die Luftsicherungsassistenten verlangen, Schuhe und Gürtel auszuziehen, dient das der Sicherheit. Diese Vorkehrungen sollten eingehalten werden.
• Ich habe ein Piercing. Muss ich mich ganz entkleiden, wenn das Gerät anschlägt?
Das Gerät wird bei der geringen Metallmenge meist nicht anschlagen. Wenn doch, wird Sie ein Mitarbeiter in eine Kabine begleiten, hier genauer nachsehen.
• Was passiert, wenn ich blöde Witze über Bomben an Bord mache?
In diesem Fall handelt es sich um die Vortäuschung einer Straftat. Um die Sicherheit anderer Fluggäste zu gewährleisten, können Sie von den Flugsicherheitsassistenten in Gewahrsam genommen werden.
• Welche Strafen drohen, wenn ich mich weigere, die Kontrolle zu passieren?
Strafen drohen in der Regel nicht. Jedoch kommen Sie ohne Kontrolle nicht in den Sicherheitsbereich. Wenn Mitarbeiter der Bundespolizei hinzugezogen werden, ein Passagier handgreiflich wird bzw. generell Widerstand leistet, kann ihm der Zugang verwehrt werden.
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