Arbeiten in den USA
Visa? Die Freiheit nehm ich mir
- Wie bekomme ich ein Visum?
- Das muss man erledigen
- Das muss man mitbringen
- Welches Visum für wen, und was kostet das?
- Besucher oder Geschäftsreisende: B-Visum, 98 Euro
- Austauschschüler/Au Pairs/Praktikanten: J-Visum, 98 Euro + SEVIS-Gebühr (Austauschprogrammservice), bevor Visum beantragt wird
- Schüler/Studenten: ebenso, mit F-Visum
- Nicht akademische Auszubildende: ebenso, mit M-Visum
- Befristete Angestellte/Trainee: H-Visum, 105 Euro
- Angestellte bei einer Außenstelle: L-Visum, 105 Euro
- Händler oder Investoren: E-Visum (nur in Frankfurt), 273 Euro
- Künstler: O-Visum, 105 Euro. Gilt für die Bereiche Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Bewegtbild, Fernsehen
- Athleten & Entertainer: P-Visum, 105 Euro
- Teilnehmer von internationalen Kulturprogrammen: Q-Visum, 105 Euro
- Religiös Berufene: R-Visum, 105 Euro
- Journalisten: I-Visum, 98 Euro
- Diplomaten: A- Visum (nur in Berlin), kostet nichts
- Verlobte: K-Visum (nur in Frankfurt), 245 Euro
- Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
Austauschschüler/Studenten/Au Pairs/Praktikanten (J): Nachweise über genügend finanzielle Mittel, fester Wohnsitz außerhalb der USA, ausreichende Englischkenntnisse und Verlassen der USA nach temporären Zeitraum. Antrag muss direkt bei der Schule, Universität, Firma oder Organisation gestellt werden. Arbeiten ist nur im Fachgebiet erlaubt und wenn es bei USCIS (amerikanischer Bürger- und Immigrationsservice) beantragt wurde.
Schüler/Studenten (F): Nachweise über genügend finanzielle Mittel, fester Wohnsitz außerhalb der USA, ausreichende Englischkenntnisse und Verlassen der USA nach Ende der Ausbildungszeitraumes (plus 60 Tage), für den das Visum gültig ist. Im ersten Studienjahr darf nicht gearbeitet werden, danach kann eine Arbeitserlaubnis bei USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) beantragt werden.
Nicht akademisch Auszubildende (M) Nachweise über genügend finanzielle Mittel, fester Wohnsitz außerhalb der USA, ausreichende Englischkenntnisse und Verlassen der USA nach Ende der Ausbildungszeitraumes (plus 30 Tage), für den das Visum gültig ist.
Befristete Angestellte/Trainee (H): mindestens Bachelorabschluss in dem angestrebtem Tätigkeitsfeld. Die Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf der Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers, bestätigt werden. Arbeitgeber muss Vertrag vorweisen und bestimmte Anforderungen erfüllen.
Angestellte bei einer Außenstelle (L): Man muss eine leitende Position haben oder besondere Kenntnisse haben, welche die US-Außenstelle benötigt. Außerdem muss man innerhalb der letzten drei Jahre mindestens für ein Jahr bei der Firma angestellt gewesen sein. Die Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischer Bürger- und Immigrationsservice) auf der Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers bestätigt werden. Arbeitgeber muss Vertrag vorweisen und bestimmte Anforderungen erfüllen.
Händler oder Investoren (E): Händler/Investor und Firma müssen aus dem Handels/Investorenland kommen, Vorhaben beträchtlich für die USA sein, Händler/Investoren eine Festanstellung haben oder über sehr gute Spezialkenntnisse verfügen, die essentiell für die Firma sind.
Künstler (O): Nachweis über besondere Begabung, die in den USA für eine bestimmte Tätigkeit benötigt wird, nur Einzelpersonen. Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers bestätigt werden. Sobald man angestellt wird, braucht man ein H-Visum.
Athleten & Entertainer (P): Entertainer können nur für ein bestimmtes Event einreisen, Athleten bis zu fünf Jahren, ein Team bis zu einem halben Jahr. Die Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers bestätigt werden. Arbeitgeber muss Vertrag vorweisen und bestimmte Anforderungen erfüllen.
Teilnehmer von internationalen Kulturprogrammen: Die Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers bestätigt werden.
Religiös Berufene (R): Nachweis über mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einer religiösen Glaubensgemeinschaft. Die Tätigkeit muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf Basis eines ausgefüllten Formulars des Arbeitgebers bestätigt werden.
Journalisten (I): Kopie eines gültigen Presseausweises. Die Tätigkeit und Zweck muss von einer Redaktion/Verlag/Produktionsfirma bestätigt werden. Berichte müssen informativ und Bewegtbilder dürfen weder Werbung noch Unterhaltung sein. Arbeiten für US-Medien ist verboten, dafür benötigt man eine Arbeitserlaubnis.
Diplomaten (A): Verbalnote (inklusive Namen, Titel, dienstlicher Status, Abreisedatum, Zweck, Reiseziel und Aufenthaltsdauer) und Kopie des Protokollausweises für Diplomaten, die in Deutschland akkreditiert sind
Verlobte (K): Man muss die Absicht haben, innerhalb von 90 Tagen eine/n US-Staatsbürger/in zu heiraten. Dies muss vom USCIS (amerikanischen Bürger- und Immigrationsservice) auf Basis eines ausgefüllten Formulars des Partners mit US-Staatsbürgerschaft bestätigt werden. Nach der Heirat kann der Ehemann/frau mit US-Staatsbürgerschaft beim USCIS den Status von temporär auf permanent ändern. Während dieses Procederes darf man die USA aber nicht verlassen.
Greencard beantragen:
Urlaub in USA ? Leben in USA ? US Greencard jetzt bewerben: BOTSCHAFT-US.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen