Ersatzdokumente
Pass ungültig, aber trotzdem fliegen
Panik am Airport: Die vergessene Badehose könnte man verschmerzen. Nicht vorhandene oder abgelaufene Reisedokumente weniger. Schnelle Lösungen finden sich jedoch fast immer.
„Bei Einreise muss der Reisepass noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein.“ Diesen Satz hat wohl jeder Fernreisende irgendwo, und sei es im entlegensten Winkel seines Hinterkopfes, abgespeichert. Dass man selbst einmal am Flughafen stehen könnte, reisebereit und mit dem wichtigen, aber abgelaufenen Reisedokument in Händen, daran möchte man überhaupt nicht denken. Genau das aber passiert allein am Münchner Airport rund 4000 Mal im Jahr. Bekommt der knallrote Kopf nach einem tiefen Atemzug wieder seine normale Farbe, gilt es schnell, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit der Urlaubsflieger nicht von der Besucherterrasse aus verfolgt werden muss, sind die meisten Flughäfen für diese ganz besonderen Notfälle bestens gerüstet.
Personalausweis
Reiseausweis als Passersatz
Selbst wenn zu Hause der gültige Personalausweis liegen sollte, in den meisten Fällen wird die Zeit vor dem Abflug recht knapp bemessen sein. Dann hilft nur der Gang zur Bundespolizei (BPOL) – ehemals Bundesgrenzschutz (BGS) –, die für die Kontrollen zuständig ist. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz“ ausgestellt, für den man acht Euro zahlt. Das Prozedere dauert im besten Falle vier bis fünf Minuten, vorausgesetzt, man kann seine Identität schnell beweisen. Gültig ist ein solches Ersatzdokument für die bevorstehende Reise, längstens aber drei Monate.
Notreiseausweis
Ein Sonderfall ist, wenn Reisende aus dem Ausland einen Notreiseausweis benötigen, weil der Personalausweis abgelaufen ist. Der temporäre Ersatz kostet 25 Euro und ist höchstens vier Wochen lang gültig. Die Bundespolizei stellt ihn aber nur gegen Vorlage des ungültigen „Grenzübertrittsdokuments“ (Amtssprache) und eines Lichtbilds aus.
Ein vollwertiger Ersatz sind diese Lösungen aber keineswegs. Die Einreisestaaten sind nicht verpflichtet, dieses vorläufige Dokument anzuerkennen. Eine Liste mit Ländern außerhalb der EU-Staaten, in denen der Reiseausweis als Passersatz problemlos oder in Verbindung mit einem nicht länger als ein Jahr abgelaufenem Dokument zur Einreise berechtigt, findet sich auf den Internetseiten der Bundespolizei. Außerdem können beide Varianten inzwischen auch online beantragt werden. Gerade Reisende, die am Wochenende fliegen, können so die Bearbeitung vor Ort zusätzlich beschleunigen. Das ausgefüllte und versandte Antragsformular geht automatisch an die zuständige Bundespolizeistelle am entsprechenden Flughafen. Das Ersatzdokument wird ausschließlich am Tag der Reise ausgestellt.
Selbst wenn zu Hause der gültige Personalausweis liegen sollte, in den meisten Fällen wird die Zeit vor dem Abflug recht knapp bemessen sein. Dann hilft nur der Gang zur Bundespolizei (BPOL) – ehemals Bundesgrenzschutz (BGS) –, die für die Kontrollen zuständig ist. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz“ ausgestellt, für den man acht Euro zahlt. Das Prozedere dauert im besten Falle vier bis fünf Minuten, vorausgesetzt, man kann seine Identität schnell beweisen. Gültig ist ein solches Ersatzdokument für die bevorstehende Reise, längstens aber drei Monate.
Notreiseausweis
Ein Sonderfall ist, wenn Reisende aus dem Ausland einen Notreiseausweis benötigen, weil der Personalausweis abgelaufen ist. Der temporäre Ersatz kostet 25 Euro und ist höchstens vier Wochen lang gültig. Die Bundespolizei stellt ihn aber nur gegen Vorlage des ungültigen „Grenzübertrittsdokuments“ (Amtssprache) und eines Lichtbilds aus.
Ein vollwertiger Ersatz sind diese Lösungen aber keineswegs. Die Einreisestaaten sind nicht verpflichtet, dieses vorläufige Dokument anzuerkennen. Eine Liste mit Ländern außerhalb der EU-Staaten, in denen der Reiseausweis als Passersatz problemlos oder in Verbindung mit einem nicht länger als ein Jahr abgelaufenem Dokument zur Einreise berechtigt, findet sich auf den Internetseiten der Bundespolizei. Außerdem können beide Varianten inzwischen auch online beantragt werden. Gerade Reisende, die am Wochenende fliegen, können so die Bearbeitung vor Ort zusätzlich beschleunigen. Das ausgefüllte und versandte Antragsformular geht automatisch an die zuständige Bundespolizeistelle am entsprechenden Flughafen. Das Ersatzdokument wird ausschließlich am Tag der Reise ausgestellt.
Identitätsnachweis
Wer vor den Beamten der BPOL wegen eines Ersatzdokuments erscheint, muss glaubhaft machen, dass er tatsächlich derjenige ist, der er behauptet zu sein.
- Am einfachsten ist es, wenn man seinen alten Personalausweis oder Pass dabei hat.
- Personalisierte Karten (EC-Karte, Miles-&-More-Bonuskarte) oder der Führerschein können für die Identitätsfeststellung hilfreich sein.
- Kann jemand gar nichts vorzeigen, um seine Identität zu belegen, wird es auch für die Beamten schwieriger. In diesen Fällen wird in der Regel versucht, bei der Meldebehörde eine Passkopie anzufordern.
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Für Länder, die zur Einreise einen Reisepass erfordern, haben große Flughäfen wie Frankfurt oder München Abkommen mit den umliegenden Passämtern. Diese, nicht die BPOL am Flughafen, können den vorläufigen, grünen Reisepass ausstellen. Er ist ab Ausstellungsdatum ein ganzes Jahr gültig. Dazu muss von der Bundespolizei zunächst eine Bescheinigung zur Vorlage beim Passamt („Unbedenklichkeitsbestätigung“) ausgehändigt und an die nächste Meldebehörde geleitet werden. Diese wiederum darf im Einvernehmen mit der Heimatbehörde den vorläufigen Reisepass ausstellen. Daneben werden sowohl ein abgelaufener Identitätsnachweis als auch zwei Lichtbilder benötigt. Die Gebühr beträgt 26 Euro. In der Regel dauert eine solche Expressaktion mindestens zwei Stunden. Die Zeit für Hin- und Rückfahrt nicht eingerechnet. Einziger Wermutstropfen: Die Meldeämter müssen dazu geöffnet haben.
Am Flughafen von Frankfurt gibt es für Notfälle den eigens eingerichteten „Dokumentenservice“. Dieser unterstützt den Passagier bei einer Neuausstellung von verlorengegangen Pässen oder erforderlichen Visa. Der Dokumentenservice befindet sich im Terminal 1, Halle B (Ankunft) und kann unter der Telefonnummer 069/69 07 22 32 erreicht werden.
Der vorläufige Reisepass gilt aber nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA. Die „Waiver-Visa“-Regelung ist dem richtigen Reisepass vorbehalten. Reisende mit temporären Pass müssen für die USA vorher ein Visum beantragen.
Express-Pass
Für Länder, die zur Einreise einen Reisepass erfordern, haben große Flughäfen wie Frankfurt oder München Abkommen mit den umliegenden Passämtern. Diese, nicht die BPOL am Flughafen, können den vorläufigen, grünen Reisepass ausstellen. Er ist ab Ausstellungsdatum ein ganzes Jahr gültig. Dazu muss von der Bundespolizei zunächst eine Bescheinigung zur Vorlage beim Passamt („Unbedenklichkeitsbestätigung“) ausgehändigt und an die nächste Meldebehörde geleitet werden. Diese wiederum darf im Einvernehmen mit der Heimatbehörde den vorläufigen Reisepass ausstellen. Daneben werden sowohl ein abgelaufener Identitätsnachweis als auch zwei Lichtbilder benötigt. Die Gebühr beträgt 26 Euro. In der Regel dauert eine solche Expressaktion mindestens zwei Stunden. Die Zeit für Hin- und Rückfahrt nicht eingerechnet. Einziger Wermutstropfen: Die Meldeämter müssen dazu geöffnet haben.
Am Flughafen von Frankfurt gibt es für Notfälle den eigens eingerichteten „Dokumentenservice“. Dieser unterstützt den Passagier bei einer Neuausstellung von verlorengegangen Pässen oder erforderlichen Visa. Der Dokumentenservice befindet sich im Terminal 1, Halle B (Ankunft) und kann unter der Telefonnummer 069/69 07 22 32 erreicht werden.
Der vorläufige Reisepass gilt aber nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA. Die „Waiver-Visa“-Regelung ist dem richtigen Reisepass vorbehalten. Reisende mit temporären Pass müssen für die USA vorher ein Visum beantragen.
Express-Pass
Wer früher, allerspätestens aber zwei volle Werktage vor Abflug bemerkt, dass sein Reisepass abgelaufen ist, der kann noch einen normalen Reisepass beantragen. Genau 48 Stunden soll der „Express-Pass“ ab offizieller Beantragung brauchen, bis er bei der zuständigen Behörde abgeholt werden kann. Diesen besonders schnelle Service lassen sich die Passämter aber auch honorieren. Das Expressverfahren kostet 32 Euro Aufschlag.
Reisedokumente in der Übersicht
Art des Dokuments | Geltungsdauer | Gebühr |
Reiseausweis als Passersatz | für die Reise, maximal vier Wochen | 8 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 12 Monate | 26 Euro |
E-Pass Express 32 Seiten | 10 Jahre | 91 Euro |
E-Pass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) | 6 Jahre | 69,50 Euro |
E-Pass Express 48 Seiten | 10 Jahre | 113 Euro |
E-Pass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) | 6 Jahre | 91,50 Euro |
Flugticket & Reiseunterlagen
Flugticket
Die gute Nachricht: Es gibt offiziell keine Papiertickets mehr und die Reisebüros können nach und nach ihre Drucker verschrotten. Die schlechte: In seltenen Fällen brauchen Passagiere dennoch den alten Flugschein. Viele kleinere Airlines außerhalb Europas und Nordamerika haben oft noch nicht umgestellt, manchmal aber benützen auch zwei kooperierende Fluglinien Papiertickets, um sicherzugehen, dass das Umsteigen (Interlining) auch klappt.
Mittlerweile läuft das System ausschließlich auf Buchungsnummern und Namen, die in einer Datenbank gespeichert werden. Sollte man nun tatsächlich den antiquierten Flugschein zu Hause vergessen haben, dann ist es ein Leichtes, direkt beim Einchecken mit dem entsprechenden Identitätsnachweis die Boardkarte zu erhalten. Ganz ohne Gebühren.
Reiseunterlagen vom Veranstalter
Flüge mit Hapag Lloyd, Condor, TUIfly und anderen Charterfluggesellschaften werden in den meisten Fällen pauschal zusammen mit einem Hotel beim Reiseveranstalter direkt gebucht. Der ist gleichzeitig bei Verlust der Reiseunterlagen der erste Ansprechpartner, weil nur er berechtigt ist, einen neuen Flugschein für seine Charterflüge auszustellen. Gibt es vom Veranstalter keinen eigenen Stand, heißt es zunächst Ruhe zu bewahren. Die allgemeine Information am Terminal kann sicherlich Auskunft darüber geben, wer der entsprechende Vertreter ist. Dieser hat eine Namensliste mit allen fliegenden Passagieren samt Reiseziel und kann die Unterlagen schnell wieder beschaffen.
Die gute Nachricht: Es gibt offiziell keine Papiertickets mehr und die Reisebüros können nach und nach ihre Drucker verschrotten. Die schlechte: In seltenen Fällen brauchen Passagiere dennoch den alten Flugschein. Viele kleinere Airlines außerhalb Europas und Nordamerika haben oft noch nicht umgestellt, manchmal aber benützen auch zwei kooperierende Fluglinien Papiertickets, um sicherzugehen, dass das Umsteigen (Interlining) auch klappt.
Mittlerweile läuft das System ausschließlich auf Buchungsnummern und Namen, die in einer Datenbank gespeichert werden. Sollte man nun tatsächlich den antiquierten Flugschein zu Hause vergessen haben, dann ist es ein Leichtes, direkt beim Einchecken mit dem entsprechenden Identitätsnachweis die Boardkarte zu erhalten. Ganz ohne Gebühren.
Reiseunterlagen vom Veranstalter
Flüge mit Hapag Lloyd, Condor, TUIfly und anderen Charterfluggesellschaften werden in den meisten Fällen pauschal zusammen mit einem Hotel beim Reiseveranstalter direkt gebucht. Der ist gleichzeitig bei Verlust der Reiseunterlagen der erste Ansprechpartner, weil nur er berechtigt ist, einen neuen Flugschein für seine Charterflüge auszustellen. Gibt es vom Veranstalter keinen eigenen Stand, heißt es zunächst Ruhe zu bewahren. Die allgemeine Information am Terminal kann sicherlich Auskunft darüber geben, wer der entsprechende Vertreter ist. Dieser hat eine Namensliste mit allen fliegenden Passagieren samt Reiseziel und kann die Unterlagen schnell wieder beschaffen.
Für Vergessliche hört sich dieser „Plan B“ gut an. Für dieses Mehr an Service werden allerdings in den meisten Fällen Gebühren fällig. Bei Thomas Cook etwa sind das 33 Euro. In Zukunft werden aber auch die Reiseveranstalter auf das Papierticket verzichten. Und somit bleibt ein Dokument weniger, das man unbedingt in der Tasche haben sollte. Vorausgesetzt, ein gültiger Lichtbildausweis zur eindeutigen Identifizierung des Passagiers findet sich im Gepäck.
source: focus
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