Botschaften
Hilfe zur Selbsthilfe im Ausland
Wer im Urlaub unerwartet in eine Notsituation gerät, weiß oft nicht, wie es weiter gehen soll. Auslandsvertretungen können jedoch weiterhelfen. Was sie leisten und wo die Grenzen der Hilfsmaßnahmen liegen.
Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen.50 Millionen Bundesbürger halten sich im Jahr etwa zehn Tage am Stück außerhalb der Landesgrenzen auf – so die Statistik. Kein Wunder also, dass sich die in mehr als 200 Ländern präsenten Auslandsvertretungen nicht über mangelnde Arbeit beklagen können. Im Jahr 2007 baten deutsche Urlauber insgesamt 67 000-mal um konsularische Hilfe. Die Botschaften, Konsulate oder Honorarkonsuln können unerwartet in Not geratene Urlauber auf verschiedenste Art unterstützen. Ein Ersatz für die Fluggesellschaft, die Reiseleitung oder gar Polizei sind sie jedoch nicht. In vielen Fällen liegen die Erwartungen an die deutschen Behörden im Ausland derart hoch, dass eine Enttäuschung vorprogrammiert ist. Meistens lohnt sich der Kontakt aber trotzdem, weil die Botschaften nützliche Informationen bereithalten, wie die Hilfesuchenden ihre Probleme selbst lösen können. Dabei sind sie rund um die Uhr erreichbar und rufen sogar zurück, so man sich zuvor mit den vollständigen Kontaktdaten registriert hat und sich die Situation vor Ort ändert.
Plötzlich „ohne“
Ein äußerst unangenehmer, wie häufiger Urlaubszwischenfall: Man wird beklaut. Egal, ob beim Shopping während der Städtereise, beim Bummel durch bunte Markthallen, am Strand oder bei einer Sightseeing-Tour – treffen kann es prinzipiell jeden. Erbeuten die Langfinger „nur“ Geld, so ist das ärgerlich, aber meistens noch zu verschmerzen. Stecken in der Brief- oder Handtasche aber auch noch wichtige Dokumente wie Pass, Flugticket oder Kreditkarte, dann kann die gute Ferienstimmung schon mal abhandenkommen. Das Auswärtige Amt rät in jedem Falle, sich an die deutsche Vertretung im Gastland zu wenden. Dies kann eine Botschaft, ein Konsulat oder ein Honorarkonsul sein.- Gut zu wissen:
- Botschaften und Konsulate helfen:
- bei Verlust der Reisedokumente
- mit der Information von lokalen Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern
- nicht bei der Begleichung von Hotelkosten und Krankenhausrechnungen
- nur in besonderen Fällen mit einem Überbrückungsgeld, das aber zurückgezahlt werden muss
- bei Evakuierungen
- bei Verhaftung mit der Vermittlung von Rechtsbeistand, halten Kontakt
- bei Vermissten- und Todesfällen
Da Ersatzpapiere aber ohne entsprechende Verlustanzeige nicht ausgestellt werden können, führt der erste Weg zur örtlichen Polizei. Sollten die Kenntnisse der Landessprache für ein Protokoll nicht ausreichen, so hilft die Auslandsvertretung auch hier weiter. Um wieder nach Hause zu kommen, stellt die Botschaft oder das Konsulat anschließend einen Reiseausweis aus. Dieser ist in der Regel drei Tage gültig. Bei Ländern, die den Stempel als Nachweis der legalen Einreise verlangen, muss wiederum rückwirkend ein gültiges Visum beantragt werden. Das allerdings geht nur in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden. Dadurch kann es zu weiteren Verzögerungen kommen, weil diese – anders als die Vertretungen im Ausland – feste Arbeitszeiten haben und an Wochenenden geschlossen sind. Um die eigene Identität schnell festzustellen, empfiehlt es sich vor der Abreise, Kopien der wichtigsten Dokumente online verfügbar zu machen. So kann man sich selbst eine Mail mit den entsprechenden Anlagen schicken, die später von der Botschaft aus bequem abgerufen werden können.
Vermittlung von Kontakten
Auch für andere Notlagen ist die Botschaft ein kompetenter Ansprechpartner. So kann sie Kontakte zu Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern herstellen, die sich den individuellen Problemen der Reisenden annehmen. Dennoch sollten Hilfesuchende von den Behörden keine Wunderdinge erwarten. Die Botschaft ist weder eine Airline noch kann sie überhöhte Forderungen wie das Begleichen von Hotelrechnungen oder Krankenhauskosten übernehmen. Die Maxime der Auslandsvertretung heißt vielmehr „Hilfe zur Selbsthilfe“. In besonders schwerwiegenden Einzelfällen kann die Auslandsvertretung Überbrückungsgeld gewähren – 2007 passierte dies jedoch nur 369-mal. Solche Zahlungen erfolgen, wenn es nicht möglich ist, selbst – oder durch Angehörige – an Geld zu kommen. Da es sich bei dieser finanziellen Hilfe um eine gebührenpflichtige, öffentlich-rechtliche Leistung handelt, besteht ein gesetzlicher Rückerstattungsanspruch. Somit müssen diese Gelder von den Betroffenen später zurückgezahlt werden.
Vermittlung von Kontakten
Auch für andere Notlagen ist die Botschaft ein kompetenter Ansprechpartner. So kann sie Kontakte zu Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern herstellen, die sich den individuellen Problemen der Reisenden annehmen. Dennoch sollten Hilfesuchende von den Behörden keine Wunderdinge erwarten. Die Botschaft ist weder eine Airline noch kann sie überhöhte Forderungen wie das Begleichen von Hotelrechnungen oder Krankenhauskosten übernehmen. Die Maxime der Auslandsvertretung heißt vielmehr „Hilfe zur Selbsthilfe“. In besonders schwerwiegenden Einzelfällen kann die Auslandsvertretung Überbrückungsgeld gewähren – 2007 passierte dies jedoch nur 369-mal. Solche Zahlungen erfolgen, wenn es nicht möglich ist, selbst – oder durch Angehörige – an Geld zu kommen. Da es sich bei dieser finanziellen Hilfe um eine gebührenpflichtige, öffentlich-rechtliche Leistung handelt, besteht ein gesetzlicher Rückerstattungsanspruch. Somit müssen diese Gelder von den Betroffenen später zurückgezahlt werden.
Keine Lösegeldzahlungen
Ganz ähnlich wird bei Hilfe in Katastrophenfällen verfahren – wie etwa bei Evakuierungen aus Krisenregionen. Für solche Rettungsaktionen ist ebenfalls die Botschaft zuständig. In der Regel werden die anfallenden Kosten dem Reisenden nach Ankunft in der Heimat in Rechnung gestellt, weil diese nicht auf den Steuerzahler abzuwälzen sind. Unter besonderen Umständen allerdings lässt das Konsulargesetz zu, dass von einer Rückerstattung abgesehen wird. Weniger Spielraum hat man im Falle einer Entführung im Urlaubsland. Hier werde kein Lösegeld gezahlt, betont ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. In dieser Situation können Betroffene lediglich auf die Hilfe des Gastlandes hoffen.
Härtefälle
Bei den rund 3000 Haftfällen, die von den Auslandsvertretungen im Jahr 2007 betreut wurden, sind die Behörden an die Gesetze des Gastlandes gebunden. Ein Eingriff in laufende Gerichtsverfahren etwa ist somit ausgeschlossen. Dennoch können sie im Vorfeld bei der Suche nach einem rechtlichen Beistand behilflich sein und halten mit dem Inhaftierten Kontakt. Zudem kümmern sie sich darum, ob die Behandlung korrekt sowie die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend ist. Auf Wunsch kontaktiert die Botschaft Angehörige im Heimatland und leitet mögliche Geldtransfers weiter.
In Vermissten- oder gar Todesfällen unterstützt die Botschaft beim Umgang mit den örtlichen Behörden und den fälligen Papieren. Ein konsularischer Mitarbeiter berät die Angehörigen des Vermissten über mögliche Schritte zur Nachforschung und kann die Polizei am Urlaubsort einschalten. Tritt ein Todesfall ein, nimmt die Botschaft Kontakt mit den Hinterbliebenen zu Hause auf und informiert über die Möglichkeiten und Kosten einer Überführung. Außerdem darf sie die Sterbeurkunde offiziell bestätigen und eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Damit kann in Deutschland wiederum eine „nachbeurkundete“ deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Kooperationen
In seltenen Fällen kommt es vor, dass sich im Gastland keine deutsche Auslandsvertretung befindet. Betroffene können jedoch eine Vertretung anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um konsularische Hilfe bitten. Das sieht eine Kooperationsrichtlinie aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vor. Zwar kann die Botschaft oder das Konsulat des EU-Staates den Reisenden an eine andere Botschaft verweisen, die aufgrund von Absprachen dafür zuständig sind – in jedem Falle aber erhält er entsprechende Hilfe.
Härtefälle
Bei den rund 3000 Haftfällen, die von den Auslandsvertretungen im Jahr 2007 betreut wurden, sind die Behörden an die Gesetze des Gastlandes gebunden. Ein Eingriff in laufende Gerichtsverfahren etwa ist somit ausgeschlossen. Dennoch können sie im Vorfeld bei der Suche nach einem rechtlichen Beistand behilflich sein und halten mit dem Inhaftierten Kontakt. Zudem kümmern sie sich darum, ob die Behandlung korrekt sowie die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend ist. Auf Wunsch kontaktiert die Botschaft Angehörige im Heimatland und leitet mögliche Geldtransfers weiter.
In Vermissten- oder gar Todesfällen unterstützt die Botschaft beim Umgang mit den örtlichen Behörden und den fälligen Papieren. Ein konsularischer Mitarbeiter berät die Angehörigen des Vermissten über mögliche Schritte zur Nachforschung und kann die Polizei am Urlaubsort einschalten. Tritt ein Todesfall ein, nimmt die Botschaft Kontakt mit den Hinterbliebenen zu Hause auf und informiert über die Möglichkeiten und Kosten einer Überführung. Außerdem darf sie die Sterbeurkunde offiziell bestätigen und eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Damit kann in Deutschland wiederum eine „nachbeurkundete“ deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Kooperationen
In seltenen Fällen kommt es vor, dass sich im Gastland keine deutsche Auslandsvertretung befindet. Betroffene können jedoch eine Vertretung anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um konsularische Hilfe bitten. Das sieht eine Kooperationsrichtlinie aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vor. Zwar kann die Botschaft oder das Konsulat des EU-Staates den Reisenden an eine andere Botschaft verweisen, die aufgrund von Absprachen dafür zuständig sind – in jedem Falle aber erhält er entsprechende Hilfe.
- Informationen
- Konsularischer Service – http://www.konsularinfo.diplo.de Auswärtiges Amt – http://www.auswaertiges-amt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen