Visa für Rentner
Auswandern. Als Rentner ab ins Ausland
Auslandsrentner gelten hierzulande als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt gut, ist es aber nicht. Denn die Rentner haben damit keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag von 8.004 Euro und weitere Vergünstigungen wie Ehegattensplitting oder den Abzug von Krankheitskosten. "Das ist ein erheblicher Nachteil", sagt Finanzrichter Lipsky. Viele, die jetzt Steuerforderungen erhielten, "müssten keinen Cent zahlen, wenn sie in Deutschland leben würden".
Ein weiterer Stolperstein für Auslandsrentner kann die Aufenthaltsgenehmigung sein. In einigen Ländern gibt es spezielle Visa, mit denen Ruheständler längerfristig oder sogar dauerhaft im Land bleiben dürfen. Oft müssen sie dafür nur ihre laufenden Einkünfte, etwa aus der deutschen Rente, nachweisen. So können Rentner mit monatlichen Einkünften von 1.200 Euro in Thailand ein spezielles Visum erhalten, das sie dann jedoch jährlich neu beantragen müssen. Ab knapp 2.000 Euro Einkünften im Monat gibt es in Südafrika ein Rentner-Visum, das anfangs für vier Jahre gilt, dann aber dauerhaft verlängert werden kann.
Besonders streng sind die Visa-Regeln in den USA, einer der Top-Destinationen für deutsche Auswanderer. Ruheständler und solche, die es werden wollen, zieht es vor allem nach Florida. Dort werden sie jedoch nicht mit offenen Armen empfangen. Deutsche Ruheständler können zwar für drei Monate nach Amerika kommen, ohne ein Visum zu haben. Wer länger bleiben will, bis zu sechs Monate, braucht aber bereits ein Besuchervisum. Mogeln gilt nicht: Wer als Rentner sein Touristenvisum missbraucht, indem er etwa nur für kurzzeitige Unterbrechungen das Land verlässt, riskiert sogar ein Einreiseverbot. Ein Komplettumzug ist nur mit der Greencard möglich, der zeitlich unbeschränkten Aufenthaltsbewilligung für die USA. Der Erwerb einer Immobilie – so ein auch von Maklern gern gefördertes Missverständnis – reicht keineswegs für das Bleiberecht, sei das Ferienhaus auch noch so schön. Eine vollständige Übersiedlung in die USA stellt für Ausländer im Rentenalter in den meisten Fällen eine unüberwindbare Hürde dar. Ein Rentnervisum, seit Jahren von Verbänden und diplomatischen Auslandsvertretungen gefordert, gibt es nicht.
Auch Träumer müssen planen
Deutsche, die als Ruheständler komplett in Florida wohnen wollen (das deutsche Konsulat in Miami geht von über 20.000 Personen aus), hatten bereits Familienangehörige mit Daueraufenthaltsgenehmigung, die sie beim Erhalt der Greencard sponsern konnten. Oder sie haben über Jahre hinweg gezielt an den nötigen Voraussetzungen gearbeitet.
So wie Elly und Hendrik Bloksma. Das Unternehmerpaar aus dem baden-württembergischen Remshalden hatte ab 1975 erfolgreich eine Firma für Elektroantriebe von Werbedisplays aufgebaut. "Schon seit Anfang der Neunzigerjahre haben wir daran gedacht, uns irgendwann einmal in Florida zur Ruhe zu setzen", sagt der inzwischen 77-jährige Hendrik Bloksma. Für ihre Firma gründeten die Florida-Fans in Miami eine US-Vertriebsfiliale und erwarben so ein L-1-Visum für die "firmeninterne Versendung von Mitarbeitern in eine USA-Niederlassung", wie es offiziell heißt. Dabei zielten die Bloksmas nicht nur auf neue Vertriebschancen in den USA. Anders als das E-1-Visum, das Ausländern eine befristete Zeit unternehmerische Tätigkeit in den USA erlaubt, kann das L-1-Visum im Erwerb einer Greencard münden.
Für Hendrik Bloksma und seine 15 Jahre jüngere Frau Elly war es vor knapp zehn Jahren so weit: Sie beantragten und erhielten mit ihrer Greencard den begehrten Schlüssel zur dauerhaften Umsiedlung. Einige Zeit später verkauften sie ihr Unternehmen, "weil es uns in Deutschland einfach zu eng geworden war", wie Hendrik Bloksma sagt. "Die Bürokratie hatte uns als Mittelständlern zum Schluss das Unternehmer-Dasein schwer gemacht." Mit den Erlösen aus dem Firmenverkauf, Kapitalerträgen und der in die USA überwiesenen deutschen Rente genießen die Bloksmas nun ein komfortables Dasein im Millionärsrefugium Naples am Golf von Mexiko, repräsentative Villa am Golfplatz und Motorboot inklusive. Hendrik Bloksma hat inzwischen sogar die US-Staatsbürgerschaft angenommen.
Während die USA Zuwanderern Steine in den Weg legen, ist der Ruhestand in EU-Staaten für Deutsche problemlos möglich. Rentner müssen nur krankenversichert sein und über ausreichend Einkommen verfügen, etwa aus ihrer Rente, um ohne Beihilfen leben zu können. Auslandsrentner zieht es in der EU vor allem nach Spanien. Laut Eurostat waren hier 2010 rund 53.000 Deutsche über 65 gemeldet – nach den Briten die zweitgrößte Gruppe.
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AuswandernAls Rentner ab ins Ausland
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Inge Rinkhoff ist eine von ihnen, wenn auch noch nicht im Rentenalter. Vor neun Jahren machte die damals 52-Jährige sich im eigenen Pkw auf nach Marbella, dem Promi-Eldorado an der Costa del Sol. Dort wollte sie als Maklerin arbeiten: "Damals boomte der spanische Immobilienmarkt noch. Die ersten Wochen waren schwer", sagt sie. Keine Kontakte in Spanien, keine Wohnung, kein Job. Heute kann sie von ihrem Job als Maklerin gut leben – trotz Immobilienkrise. Auch wenn der mondäne Glanz von Marbella heute verblasst ist: Rinkhoff schätzt das milde Klima, den meist blauen Himmel und die Nähe zur Geld-Society. Eines ist für Rinkhoff allerdings klar: "Sollte ich ernsthaft erkranken, will ich zurück in die Heimat." Generell sind Gesundheitssystem und Krankenversicherung für Deutsche im Ausland ein zentrales Thema.
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- Was Auswanderer bei der Krankenversicherung beachten sollten:
- Die wichtigsten Punkte:
- In der Regel können deutsche Ruheständler mit Wohnsitz in der EU, aber zum Beispiel auch in Norwegen und der Schweiz, in ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bleiben.
- Gesetzlich Versicherte zahlen als Rentner in Europa weiter ihren deutschen GKV-Beitrag. Sie bekommen am ausländischen Wohnort bei Krankheit aber nur Leistungen, die auch Versicherte der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung bekommen würden. So übernimmt zum Beispiel die gesetzliche Kasse in Spanien kaum Zahnarzt-Kosten. Möglich ist auch, dass Versicherte Kosten einer Behandlung vorstrecken müssen.
- Private Versicherer bieten in den genannten europäischen Staaten das gleiche Leistungsniveau wie im Inland.
- Wer schwer erkrankt nach Deutschland zurück will, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. "Diese Policen gelten allerdings maximal für fünf Jahre Auslandsaufenthalt", sagt Rainer Elsmann, Versicherungsvermittler und Berater des Vereins Deutsche im Ausland.
- Für alle gilt: Wer für mehr als fünf Jahre in weiter entfernte Länder ziehen will, braucht in der Regel eine neue Krankenversicherung. Für die ersten fünf Jahre bietet sich auch hier eine Reiseversicherung an. Aufenthalte bis fünf Jahre deckt zum Beispiel der Versicherer Hanse Merkur mit seinen Tarifen Basic und Profi ab. Ein 55-Jähriger muss im Profi-Tarif, der nach sechs Monaten Wartezeit auch Vorsorge und Zahnersatz abdeckt, für weltweiten Schutz 178 Euro monatlich zahlen (maximaler Selbstbehalt je Leistungsfall: 25 Euro). Mit 65 Jahren steigt der Beitrag jedoch auf happige 712 Euro pro Monat. Ohne Schutz für die USA und Kanada kostet die Versicherung nur halb so viel – die Gesundheitskosten dort sind besonders hoch.
- Nach fünf Jahren helfen die Reiseversicherungen nicht mehr weiter. "Wer trickst und eine Reiseversicherung nach der anderen abschließt, bekommt im Ernstfall Probleme", sagt Elsmann. Dauerhaften Krankenversicherungsschutz auf der ganzen Welt bekommen Auswanderer nur mit internationalen Krankenversicherungen, zum Beispiel den Cogenio-Tarifen von DKV Globality. Die Monatsbeiträge steigen mit dem Alter stark an: Mit Mitte 50 zahlen Versicherte für einen weltweiten Schutz – außer in den USA – je nach Gesundheit bei Vertragsschluss, Leistungsumfang und vereinbartem Selbstbehalt durchschnittlich 300 Euro monatlich. Inklusive USA sind die Beiträge mehr als doppelt so hoch. Mit 70 Jahren müssen Versicherte mit rund 600 Euro Monatsbeitrag rechnen, inklusive USA sind 1.000 bis 1.500 Euro fällig.
Allen Auswanderern, die ihre deutsche Krankenversicherung aufgeben müssen, rät Elsmann, sich eine Anwartschaft auf die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland zu sichern: "Sonst kann es bei einer möglichen Rückkehr passieren, dass der alte Krankenversicherer, ob privat oder gesetzlich, einen nicht mehr aufnimmt."
Zwar gilt prinzipiell sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung eine Versicherungspflicht, sodass Rückkehrer eigentlich keine Probleme haben sollten. "Oft gibt es aber trotzdem Streit darum, welcher Versicherer den Rückkehrer aufnehmen muss." Eine Anwartschaft in der Gesetzlichen kostet 45 Euro im Monat; in der Privaten hängen die Kosten vom Tarif ab. Wer sich nur für den eventuellen Fall einer Rückkehr absichern möchte, sollte in der PKV nur eine kleine Anwartschaft wählen. Die kostet nur etwa zehn Prozent des alten Beitrags, da der Versicherte keine Rücklagen für später bildet.
Private Zusatzrente ist auch im Ausland sinnvoll
Eine internationale Krankenversicherung war Brigitte Lux viel zu teuer. Als sie vor sechs Jahren mit Mitte 50 auf die Philippinen, genauer die Insel Panglao im Zentrum des Archipels, gezogen ist, hat sie sich vor Ort beim privaten Anbieter Blue Cross versichert und ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gekündigt. Ihre Police deckt allerdings nur Unfälle und Krankenhausbehandlungen ab, Arztbesuche, Medikamente und Zahnersatz muss Lux selbst zahlen. Dafür liegt ihr Beitrag auch nur bei 66 Euro im Monat. "Solange man nicht schwer krank ist, sind die Kosten hier auf den Philippinen sowieso geringer", sagt Lux, die früher als Personalsachbearbeiterin in Ludwigshafen gearbeitet hat. "Hier könnte ich mir privat drei Krankenschwestern leisten. Das wäre in Deutschland ja unvorstellbar." Auch sonst kann sich Lux mit ihrer deutschen Rente auf Panglao deutlich mehr als in Deutschland gönnen. "Die Preise sind nur halb so hoch", sagt sie. Die niedrigen Lebenshaltungskosten zögen viele Ausländer auf die Philippinen, berichtet Marc Daubenbüchel von der Europäischen Handelskammer in Manila: "Mittlerweile sind sogar einige Dörfer speziell für ausländische Senioren entstanden."
Auch wenn die Lebenshaltungskosten in vielen Ländern niedriger als in Deutschland sind, kommen die meisten Auswanderer nicht ohne private Zusatzrente aus. Bei privaten Lebens- oder Rentenversicherungen spielt der Wohnort keine Rolle. Bei der Riester-Rente dagegen müssen auswanderungswillige Sparer auf das Kleingedruckte achten. Ziehen Riester-Rentner später in ein Nicht-EU-Land, müssen sie die vom Staat erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wollen Riester-Rentner die EU nur für ein paar Jahre verlassen, kann es sinnvoll sein, die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen stunden zu lassen. Kehren sie dann später wieder zurück, erlässt der Staat ihnen diese Schuld – sie müssen dann ja wieder Steuern auf ihre Riester-Renten zahlen.
Für Lux stand fest, dass sie später ins Ausland wollte: "Ein Riester-Vertrag kam für mich deshalb nicht infrage." Vor allem das warme Wetter lockte sie. Jahrelang hielt sie Ausschau nach dem richtigen Fleck auf der Erde. Als Taucherin kam sie herum und entdeckte die Insel Panglao: "Das könnte es sein." Sechs Monate zog sie zur Probe auf die Insel, dann brach sie ihre Zelte in Deutschland ab. "Nur die Schränke habe ich nicht mitgenommen. Die taugen für das feucht-warme Klima hier nicht." Lux wohnt in einer Anlage mit neun Häusern im europäischen Stil. Der Rasen wird vom Gärtner getrimmt, der Strand ist zehn Minuten entfernt. Sie hat ein Dauervisum, das Ruheständler auf den Philippinen bekommen, wenn sie eine Kaution hinterlegen, durchschnittlich 10.000 Euro. Ihren Entschluss habe sie nie bereut, sagt Lux, "nicht einen Tag". Eine Rückkehr nach Deutschland hat sie nicht geplant. Auch wenn ihr Schinken und Maultaschen fehlen; länger als vier Wochen halte sie es in Deutschland nicht mehr aus, sagt sie. Dann bekomme sie Heimweh nach den Philippinen. Vor ihren Reisen nach Deutschland schließt sie heute eine Auslandsreise-Police ab. Im Fall der Fälle würde die Versicherung auch den Krankentransport abdecken – zurück in die Heimat, auf die Philippinen.
Erschienen in der WirtschaftsWoche
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